EU-Programm, das Obst-, und Weinbau unterstützt
Prämien für Obstbaubetriebe
Um Landwirte in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu unterstützen, hat die Europäische Kommission ein Hilfspaket für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) vorgelegt. Deutschland erhält laut Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) rund 36 Mio. Euro von den in Europa insgesamt bewilligten 330 Mio. Euro.
Das EU-Hilfspaket hat die Brüsseler Kommission in diesem Sommer geschnürt, um Landwirten für im Zusammenhang mit den Folgen des Ukraine-Krieges erlittene finanzielle Verluste unter die Arme zu greifen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat ein Förderprogramm aufgelegt, um Obst-, Hopfen- und Weinbaubetriebe zu unterstützen. Insgesamt werden EU-weit 330 Mio. Euro bewilligt. Von den in Deutschland zur Verfügung stehenden 36 Mio. Euro könnten 6,5 Mio. Euro den deutschen Weinerzeugern für eine temporäre Krisendestillation zu Gute kommen.Thünen-Institut erarbeitete Grundlage
Grundlage für die Entscheidung ist eine Analyse der Kosten- und Erlössituation verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren durch das Thünen-Institut. Auf dieser Basis sollen die Betriebe in den Sektoren Obst und Hopfen mit einer Hektarprämie unterstützt werden. In Anlehnung an die erste Agrarerzeugeranpassungsbeihilfe aus dem Jahr 2022 ist dafür ein antragsloses Verfahren vorgesehen. Die Auszahlung soll erneut durch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erfolgen. Ausgezahlt werden die hektarbezogenen Beihilfen bis spätestens zum 31. Januar 2024.
Eventuell werden die Mittel aufgestockt
Man prüfe derzeit die von der EU eingeräumte Möglichkeit, die zur Verfügung gestellten Mittel um bis zu 200 Prozent national aufzustocken, heißt es in Berlin. Ohne eine Aufstockung durch nationale Mittel sollen Freilandobstbaubetriebe rund 340 Euro/ha erhalten, Hopfenbetriebe etwa 370 Euro/ha. Die Höhe der Beihilfe hängt von einer möglichen Ergänzung durch nationale Mittel ab.
Obergrenze für den einzelnen Betrieb
Damit möglichst viele Betriebe berücksichtigt werden, wird die Förderung auf 15 000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Zur Unterstützung für den Weinbau könnte ein Teil der Mittel für eine temporäre KrisendestillaÂtion eingesetzt werden.
Wie das BMEL unter Berufung auf die Thünen-Analyse weiter mitteilte, sei der Weinbau regional von einem erheblichen Absatzrückgang bei Rotwein betroffen, weshalb auch für diesen eine Förderung geplant ist. Bei einer Unterstützung von 0,65 Euro je Liter könnten bis zu 10 Mio. Liter überschüssigen Weins zu Industriealkohol verarbeitet werden, heißt es. Allerdings müssen von dieser Förderung die Brenn- und Transportkosten sowie weitere Kosten abgezogen werden.
Nach Informationen des Deutschen Weinbauverbands (DWV) gilt die Regelung nur für Rot- und Roséweine. Die erforderlichen Verordnungen zur nationalen Umsetzung sollen nach Informationen des DWV noch diese Woche in die Verbände-Anhörung gegeben werden.
Aus den Weinbauregionen gibt es zu der Möglichkeit der Destillation gemischte Reaktionen. Die Pfalz und Rheinhessen sieht keinen Bedarf. Württemberg, das zu zwei Drittel rote Rebsorten anbaut, prüft offenbar die Voraussetzungen, um Förderungen in Anspruch nehmen zu können.
kap/bs – LW 37/2023