EuGH setzt enge Grenzen für regionale Bejagung des Wolfs
Wichtig ist der Erhaltungszustand auf nationaler Ebene
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zum Schutz des Wolfes in der Europäischen Union ein weitreichendes Urteil gefällt. Wie die Luxemburger Richter vergangene Woche entschieden haben, darf der große Beutegreifer auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art ausgewiesen werden, wenn der Erhaltungszustand auf nationaler Ebene „ungünstig“ ist.
Laut der Urteilsbegründung ist dies auch dann der Fall, wenn in einer betroffenen Region der Wolf nicht im Sinne der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie als streng geschützt einzustufen ist. Maßnahmen wie der jagdliche ...
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