EULLa-Umwelt- und Naturschutz im Ackerbau

Jetzt Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen anmelden

Das aktuelle EULLa-Antragsverfahren bietet Landwirten in Rheinland-Pfalz eine interessante Auswahl an Agrarumweltmaßnahmen, die sie auf ihren Ackerflächen umsetzen können. Christian Cypzirsch vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück stellt die Ackerbau-Programmteile in Kurzform vor.

Vom 4. Juli bis 12. August 2016 läuft das diesjährige EULLa-Antragsverfahren. Es können Anträge für die in der Tabelle 1 aufgeführten Programmteile gestellt werden. Der Ökologische Landbau und die Grünlandprogramme werden in weiteren Artikeln kurz vorgestellt. Die Verträge in den einzelnen Programmteilen laufen jeweils vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 (5-jähriger Verpflichtungszeitraum). Die Weichenstellung zur Umsetzung der Maßnahmen kann jedoch zu un­terschiedlichen Zeitpunkten notwendig sein. So ist eine Teilnahme am Programmteil „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ bereits bei der Herbst­aussaat 2016 zu berücksichtigen, während „Saum- und Bandstrukturen“ erst im Frühjahr 2017 angelegt werden müssen.

Förderprämien decken den Mehraufwand des Landwirtes ab

Die Auflagen der Programmteile gehen deutlich über die Anforderungen der guten fachlichen Praxis hinaus und sind ein Beitrag zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Gemeinsames Ziel aller Programmteile ist es, die Umweltverträglichkeit der Produktion zu erhöhen, die natürlichen Ressourcen zu schonen und die Artenvielfalt der Kulturlandschaft zu fördern und zu erhalten. Die Förderprämien decken die entstehenden Ertrags- und Qualitätsverluste bzw. Mehraufwendungen des Landwirtes für die erbrachten Leistungen ab. Bei den einzelnen Programmteilen wird unterschieden in „landwirtschaftliche Programmteile“ sowie den Vertragsnaturschutz (VN, s. Tabelle). Erstere haben in erster Linie den Schutz von Boden, Wasser und Luft zum Ziel, letztere beinhalten vorrangig die Schutzziele Biodiversität und Landschaftsbild. Maßnahmen im Vertragsnaturschutz werden immer mit einem Vertragsnaturschutzberater abgestimmt.

Teilweise können Greening-Pflichten miterfüllt werden

Prinzipiell lassen sich mit einigen Programmteilen auch Greeningauflagen erfüllen. Konkret sind dies Saum-und Bandstrukturen, Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten, Gewässerrandstreifen und Vielfältige Kulturen. Allerdings wird in solchen Fällen die EULLa-Prämie reduziert (s. Prämienübersicht). Generell sind diese Programmteile nicht dafür ausgelegt, dass Landwirte ihre kompletten Greeningmaßnahmen rein über EULLa abdecken. Es handelt sich mehr um einen Zusatznutzen, der sich aus der EULLa-Teilnahme generieren lässt. Für den Ackerbau in Rheinland-Pfalz besteht ein breites und aufeinander abgestimmtes Set von Programmteilen im Agrarumweltprogramm EULLa. Sie sollen in die landwirtschaftliche Bewirtschaftung auf Betriebsebene integriert werden und zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität aus. Die gezahlte Prämie ist eine Aufwandsentschädigung und die Teilnahme an den Agrarumweltprogrammen ist freiwillig.

Sämtliche Informationen zu allen Programmteilen von EULLa einschließlich der Grundsätze, der Förderprämien und Kontaktadressen sind im Internetangebot des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück unter www.agrarumwelt.rlp.de - Agrarumweltprogramme - EULLa zu finden. Für Rückfragen stehen die DLR, die Kreisverwaltungen und die Naturschutz-Beratungskräfte (nur für die Vertragsnaturschutzprogramme) zur Verfügung.

Christian Cypzirsch, Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau (KÖL), DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück – LW 27/2016