Existenzgefährdende Risiken absichern
Wichtig hierbei ist vor allem, dass die Ertragsausfallversicherung nicht nur dann leistet, wenn der eigene Betrieb betroffen ist. Dieses Risiko kann der Landwirt bedingt noch selbst beeinflussen und steuern. Um ein Vielfaches höher ist aber das Risiko, dass der eigene Betrieb in einem Sperrbezirk, in einem Beobachtungsgebiet oder in einer Schutzzone liegt. Erzeugnisse können dann nicht mehr vermarktet werden, Preisabschläge, weil die Tiere das optimale Vermarktungsgewicht überschreiten, oder Tötung auf Grund von Platzmangel sind dann die Folge. Die Seuchenkasse hilft nur, bei Tierseuchen im eigenen Betrieb, solange finanzielle Mittel der öffentlichen Hand vorhanden sind. Diese Absicherung ist zu wenig.
Gerade für spezialisierte Betriebe ist der Versicherungsschutz hier unbedingt zu empfehlen. Bestehende Verträge sollten aktualisiert und die Anzahl der Tiere und die Produktionsmengen angepasst werden. Wichtig ist auch, dass alle Tierkrankheiten abgedeckt sind und nicht nur im Bedingungswerk vorbenannte Erkrankungen.
Arno Werner, MS-Management-Service GmbH, Friedrichsdorf