Fachliche Praxis duldet keine Abdrift
Keine Spritzungen bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s
Im Frühjahr gibt es häufiger Sturmwetterlagen als im Sommer. Auch am Wochenanfang herrschte teilweise sehr starker Wind. Trotzdem wurden zu der Zeit vereinzelt Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt, obwohl jedem Anwender bekannt sein sollte, dass das Abdriftrisiko hierbei enorm hoch ist. Auch das Gesetz berücksichtigt dieses Risiko: laut guter fachlicher Praxis (Bestandteil des Pflanzenschutzgesetzes) dürfen bei Windgeschwindigkeiten > 5 m/s keine Spritzungen mit Pflanzenschutzmitteln erfolgen.
Winterblumenkohl: Ende Februar lohnt es sich, einmal die mit Vlies bedeckten Winterblumenkohlbestände unter die Lupe zu nehmen. Insbesondere auf Befall durch Falschen Mehltau (stark erhöhte Gefahr unter Vlies), aber auch ...
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