Feindpflanze mit hoher Wirksamkeit

Kartoffelzystennematoden biologisch bekämpfen

Der Kartoffelanbau ist von der Pflanzung bis ins Lager hinein von zahlreichen bodenbürtigen Schaderregern bedroht. Ertragsverluste werden besonders deutlich, wenn mehrere gleichzeitig auftreten. Dabei ist die Gefahr der Verschleppung groß. Daher sind insbesondere gegen die Quarantäneschaderreger Sondermaßnahmen erforderlich. Dies gilt insbesondere für den Gelben und den Weißen Kartoffelzystennematoden (Globodera rostochiensis, G. pallida). Der Anbau der Feindpflanze Solanum sisymbriifolium erwies sich in einem Projekt zur Entwicklung von alternativen Gegenmaßnahmen als besonders wirkungssicher.

Kartoffelzystennematoden können die Ursache für solche typischen Befallsnester im Bestand sein.

Foto: Dr. Augustin

Ursprünglich beschränkte sich die Untersuchungspflicht auf Pflanzkartoffelflächen, um eine weitere Ausbreitung der Kartoffelzystennematoden zu verhindern. In der Neufassung der Kartoffelschutzverordnung von 2010 ist erstmals ein verpflichtendes Monitoring von Konsumkartoffelanbauflächen festgelegt worden. Die Bundesländer müssen nun jährlich 0,5 Prozent der Kartoffelanbaufläche auf Kartoffelzystennematoden untersuchen und die Verbreitung dokumentieren (amtliches Verzeichnis). Bei positivem Befund (Zysten mit lebendem Inhalt) muss eine der anerkannten Maßnahmen auf der Befallsfläche umgesetzt werden:

  • sechs Jahre Anbaupause
  • zwei Jahre Anbaupause und Anbau einer resistenten Sorte
  • zwei Jahre Anbaupause und Anwendung eines Nematizides
  • sonstige reduzierende Maßnahmen nach Einzelfallgenehmigung

Kaum Handlungsspielraum für die Praxis

Eine Anbaupause von sechs Jahren ist insbesondere im flächenmäßig begrenzten Frühkartoffelanbaugebiet mit seinem ausgeprägten Flächentausch eine bedeutende Einschränkung der Planungssicherheit für die Praxis. Auf Befallsflächen müssen zusätzliche Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschleppung durch Maschinen und Geräte getroffen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass eine Befallstilgung auch nach Ablauf der Frist nicht immer sichergestellt ist.

Mit dem Anbau einer resistenten Kartoffelsorte kann die Sperrfrist erheblich reduziert werden. Das Sortenspektrum wird allerdings im Frühkartoffelsortiment im Wesentlichen vom Handel vorgegeben. Erschwerend kommt hinzu, dass das Spektrum an resistenten Sorten sehr eingeschränkt ist und die erforderlichen Untersuchungen zur Charakterisierung der Sortenresistenz sehr zeitaufwändig sein können (bis zu zwei Jahre).

Derzeit ist mit Nemathorin 10 G lediglich ein Nematizid gegen Kartoffelzystennematoden zugelassen. Die Anwendung ist allerdings auf Spätkartoffeln beschränkt. Eine Behandlung von Frühkartoffeln ist daher nicht möglich.

Dr. Bernd Augustin, DLR R-N-H Bad Kreuznach – LW 20/2018