Feldrandhygiene darf nicht zum Bumerang werden

Um das Einwandern von Ungräsern – wie zum Beispiel Trespen –  und Unkräutern (beispielsweise Ackerwinden) in die Kulturfläche zu vermeiden, ist sobald wie möglich eine mechanische Pflegemaßnahme (Mähen oder Mulchen) an Wegen sowie Weg- und Feldrändern durchzuführen. Dabei ist auch zu beachten, dass es in manchen Gemeinden festgelegte Zeiträume für diese Maßnahmen gibt.
Aber Achtung: Eine chemische Behandlung, zum Beispiel mit Totalherbiziden, von Wegen und Weg­rändern ist verboten und wird mit Bußgeldern belegt.
Durch den Einsatz von Totalherbiziden auf Basis von Glyphosat wird zudem die Verbreitung von Trespen gefördert. Die Trespe hat eine hohe Konkurrenzleistung und gilt daher als Pionierpflanze. LLH