Flexibilisierung durch Stromspeicher
Zukunftssicherndes Konzept für Biogasanlagen
Bis 2029 fallen zahlreiche Biogasanlagen aus der ersten Vergütungsperiode des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) heraus. Ob diese durch eine klassische Überbauung flexibilisiert werden, steht in Frage. Ihr Erhalt ist allerdings einerseits wichtig für die Energieversorgung und andererseits für die landwirtschaftlichen Betriebe, für die Biogas ein wesentliches wirtschaftliches Standbein ist. Ein Unternehmen aus Dresden bietet hierzu eine weitere Alternative an.
„Es ist höchste Zeit für die Flexibilisierung 2.0 beim Biogas“ – davon ist Alfons Himmelstoß überzeugt. Der Diplom-Ingenieur und Geschäftsführer der AEV Energy GmbH aus Dresden will Biogasanlagen künftig mit ...
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