Fördermöglichkeiten für den Bio-Betrieb
Teil sieben der Serie zur Öko-Umstellung
Christian Cypzirsch vom Kompetenzzentrum ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz widmet sich im siebten Teil der Reihe zur Öko-Umstellung der Förderung des Ökolandbaus in Rheinland-Pfalz über GAP-SP.

Foto: Cypzirsch
Bewirtschaftungsvertrag als Grundlage
Grundlage der Förderung ist, wie bei allen Programmteilen im Rahmen von GAP-SP, ein Bewirtschaftungsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz, welcher über die zuständige Kreisverwaltung abgeschlossen werden kann. Die Laufzeit des Vertrages beträgt fünf Jahre. Der Vertragsbeginn erfolgt jeweils zum 1. Januar des Jahres, welches auf die Antragstellung folgt. Anträge wiederum können nur während des GAP-SP-Antragsverfahrens gestellt werden, welches jeweils im Zeitraum von Juni-August durchgeführt wird (ein konkreter Zeitraum wird jedes Jahr neu festgelegt).
– LW 48/2023