Fragwürdige Geschäftsmodelle

Naturschutzverbände genießen in der Öffentlichkeit und bei den Medien bislang ein hohes Ansehen. Einige von ihnen haben das Recht, im Namen der Natur zu klagen. Das ist ein Privileg, mit dem man mit Vernunft und mit Augenmaß umgehen, aber das man auch hinterfragen sollte. Denn oftmals kann ein Einspruch, ob er berechtigt ist oder nicht, Projekte jahrelang lahmlegen und enorme Kosten verursachen. Und zuweilen stehen den Klagen die Interessen einer Mehrheit der Bevölkerung gegenüber.

Bei einer Klage gegen ein Projekt muss es auf jeden Fall um die Sache gehen und nicht um die Macht oder um wirtschaftliche Interessen eines Umweltverbandes. Um was es bei dem Fall des Windparks im Vogelsberg geht, ist mehr als fraglich. Der Naturschutzbund Hessen hatte durch eine Klage einen Teil der Anlage außer Betrieb setzen lassen. Nach einigen Monaten, in denen die Betreiber der vom Regierungspräsidium Gießen genehmigten Anlage Millionen-Verluste erlitten, zog der Nabu schließlich die Klage zurück – gegen eine Spende von 500 000 Euro für einen von ihm verwalteten Fonds. Die Betreiber zahlten zähneknirschend. Dies sei ein Einzelfall, und mit dem Geld sollen die Folgen des Windparks für den Roten Milan erforscht werden, gibt dagegen der Nabu vor. Derweil gibt es aber Stimmen im Nabu, die das Verfahren als Geschäftsmodell etablieren wollen, Geld also für den Klageverzicht gegen Windkraftanlagen. Dies kann man dann nur noch als Erpressung und ein schamloses Ausnutzen der Privilegien bezeichnen.

Die Integrität des Nabu hat einen Kratzer erhalten. Es wäre gut, wenn die Öffentlichkeit und die Medien auch bei den Aktivitäten der Naturschutzverbände, die in Deutschland viel Macht besitzen, genauer hinsehen würden. Gerade im Hinblick auf die diskutierte Einführung eines Klagerechts für Tierschutzverbände lässt dieser Fall nichts Gutes erahnen.

Cornelius Mohr