Freigelände, Auslauf oder Weide für Bio-Bullen?
Neue Regelungen in Rheinland-Pfalz
Mit in Kraft treten der neuen EU-Öko-Verordnung VO (EU) 2018/848 entfiel die so genannte Endmastregelung für Bullen. Weiterhin wurden die Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Auslaufflächen in Rheinland-Pfalz neu ausgelegt. Nadine Oßowski und Christian Cypzirsch vom Kompetenzzentrum ökologischer Landbau Rheinland-Pfalz erläutern die Neuregelungen und zeigen auf, welche Optionen es in der Bio-Rindermast gibt.
Vieles wurde im Rahmen der Revision des EG-Öko-Rechts in die neue EU-Öko-Verordnung gleichbedeutend übernommen. Nicht jedoch Artikel 46 der VO (EG) 889/2008. Dieser ermöglichte die Endmast von männlichen wie weiblichen ...
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