Freilandrinder künftig im Haltungsbetrieb schlachten?

Fragen an Dr. Ulrich Faßhauer, HMUELV, Wiesbaden

Die Schlachtung ganzjährig gehaltener Freilandrinder soll künftig auch im Haltungsbetrieb erlaubt sein. Nach einer Entscheidung des Bundesrates (siehe LW 45,Seite 16) wurde damit eine nationale Ausnahmeregelung des EU-Lebensmittelhygienerechts geschaffen. Unter ...

Login

Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.

Noch kein Abonnent?

Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!

  • Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
  • Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
  • Vielfältige Prämien zur Wahl
Jetzt abonnieren!