Freilandrinder künftig im Haltungsbetrieb schlachten?
Fragen an Dr. Ulrich Faßhauer, HMUELV, Wiesbaden
Die Schlachtung ganzjährig gehaltener Freilandrinder soll künftig auch im Haltungsbetrieb erlaubt sein. Nach einer Entscheidung des Bundesrates (siehe LW 45,Seite 16) wurde damit eine nationale Ausnahmeregelung des EU-Lebensmittelhygienerechts geschaffen. Unter ...
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