Freizügigkeit eröffnet neue Möglichkeiten
Zwar galten hier schon Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte. Mit der Freizügigkeit ist aber die Einstellung von osteuropäischen Mitarbeitern auf den Höfen einfacher und vor allem nicht mehr nur auf sechs Monate beschränkt. Das eröffnet auch neue Möglichkeiten für die immer größer werdende Zahl von Betrieben, die Arbeiter dauerhaft einstellen wollen.
Dass die Freizügigkeit zunächst nicht für Rumänen und Bulgaren gilt, kann der Landwirtschaft nicht recht sein. Immerhin können Arbeitskräfte aus diesen Ländern weiterhin über die Bundesagentur für Arbeit als Saisonarbeitskräfte angefordert werden. Die Polen, die bislang die größte Gruppe der Saisonarbeitskräfte bildeten, werden wahrscheinlich weiter in andere Sektoren abwandern, allerdings werden sie voraussichtlich von den Erntehelfern aus Rumänien ersetzt werden können.
Erleichterung gibt es auch für Menschen, die einen Angehörigen zuhause pflegen. Für die Beschäftigung einer privaten Pflegekraft aus Osteuropa war bislang zwingend eine Arbeitserlaubnis erforderlich, die an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft war. Ab dem 1. Mai kann eine Pflegerin aus Osteuropa ohne Einschränkungen wie eine deutsche Pflegekraft beschäftigt werden (siehe Seite III, Rubrik Hof & Familie).