Frühzeitig auf einheitlichen EU-Zahlungsverkehr einstellen

Mit der Verabschiedung der „Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Ãœberweisungen und Lastschriften in Euro“ (SEPA-Verordnung, Single European Payments Area) hat die EU-Kommission die rechtliche Voraussetzung für einen einheitlichen Zahlungsverkehr in Europa geschaffen. Mit Wirkung vom 1. Februar 2014 müssen die Verfahren für Ãœberweisungen und Lastschrift auf das SEPA-Verfahren umgestellt sein.
Aus der bisherigen Kontonummer wird die IBAN (International Bank Account Number) mit 22 Stellen und die bisherige Bankleitzahl wird durch die BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. Sowohl die BIC als auch die IBAN sind häufig bereits heute auf der Rückseite der aktuellen EC-Karten aufgedruckt.
Landwirtschaftliche Betriebe sollten sich frühzeitig hierauf einstellen. Neben den oben genannten Änderungen wird es auch bei der Einzugsermächtigung einige Anpassungen geben. Mit der Umsetzung von SEPA muss der Kontoinhaber ein schriftliches Mandat zum Einzug der SEPA-Lastschrift erteilen. Abbuchungsermächtigungen, die bereits schriftlich erteilt wurden, können auch mit dem SEPA-Verfahren weiter umgesetzt werden.
Mündlich oder per Email erteilte Einzugsermächtigungen gelten ab dem 1. Februar 2014 nicht mehr. Der Zahlungsempfänger muss dem Kunden innerhalb von 14 Tagen mitteilen, dass sein Konto mit einem bestimmten Betrag belastet wird. Wenn das Mandat im Vorfeld schriftlich erteilt wurde, hat der Kunde künftig acht Wochen Zeit, gegen die Abbuchung Widerspruch einzulegen. Sofern kein Mandat erteilt wurde, kann innerhalb einer Frist von 13 Monaten Widerspruch erteilt werden.
Da neben den oben genannten Faktoren weitere umfangreiche Details bei der Umsetzung zu beachten sind, sollten sich auch Landwirte und Winzer frühzeitig auf die Änderungen einstellen.                                                                    Andrea Adams, BWV