Futtermittelkennzeichnung ändert sich

Seit dem 1. September gilt die EG-Verordnung über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln. Sie dient unter anderem der Vereinheitlichung na­tionaler Regelungen in diesem Bereich und löst die entsprechenden nationalen Vorschriften ab.
In der deutschen Verordnung werden gleichzeitig die Schätzformeln zur Berechnung der Energiegehalte von Schweine- und Rinderfutter auf den neuesten Stand gebracht. Denn bei Schweinen haben Änderungen bei den Bedarfsempfehlungen und die Anpassung der Energiebewertung zu einer fehlerhaften Einschätzung bestimmter Mischfutter geführt. Und beim Rind wurde vor allem bei Futter mit hohem Energiegehalt eine Unterschätzung festgestellt.
Insgesamt ergeben sich folgende Änderungen: Schweinemischfutter mit hohem Stärke- und Zuckergehalt wird niedriger bewertet, Futter mit hohem Gehalt an im Dickdarm gut verdaulichen Rohfaseranteilen wird höher bewertet.
Beim Rindermischfutter sollten sich mit der Verwendung der neuen Schätzformel rechnerisch etwas höhere Gehalte an Energie ergeben; die Auswirkungen werden ten­denziell allerdings geringer ausfallen als beim Schweinemischfutter.
Für Informationen und Hilfestellung bei der Rationsgestaltung stehen die Fütterungsberater im jeweiligen Bundesland zur Verfügung.   Gertrud Werner, Lk Rheinland-Pfalz