GAP-Beschlüsse des Kabinetts bringen schmerzhafte Einbußen

HBV-Präsident Schmal hofft auf den Bundestag

Die Beschlüsse des Bundeskabinetts von vergangener Woche zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP, LW Nr. 15) hätten – wenn sie so durch den Bundestag gehen – schmerzhafte finanzielle Einbußen für die Landwirte zur Folge. Dies hat der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Karsten Schmal, vergangenen Freitag im erweiterten Verbandsrat des HBV verdeutlicht. So könnte die Basisprämie auf nur noch 150 Euro von derzeit etwa 175 Euro je Hektar absinken. Ob die Eco Schemes, die 25 Prozent der Zahlungen der Ersten Säule ausmachen sollen, für die Landwirte nutzbar sind, hängt von deren Ausgestaltung und Attraktivität ab. Insgesamt werde der Strukturwandel durch die Ökologisierung der GAP beschleunigt werden.

Mit fast kompletter Beteiligung der Vorsitzenden und der Geschäftsführer der Kreis- und Regionalbauernverbände, des HBV-Vorstands und der HBV-Referenten (auf dem Foto ist nur ein Teil der Teilnehmer zu sehen) fand vergangene Woche der erweiterte Verbandsrat des HBV per Webex statt.

Foto: Mohr

Keine reellen Eco Schemes für Grünlandbetriebe

Schmal betonte, dass insbesondere für Grünlandbetriebe praktikable und reelle Eco Schemes fehlten. Ein Milchviehhalter, der auf einem reinen Grünland­standort wirtschaftet und vier Grasschnitte durchführe, um für seine Kühe gehaltvolle Grassilage zu ernten, könne nicht seine gesamte Fläche extensivieren. Dies sei aber eine der Maßnahmen, die vom Umweltministerium in den Kabinettsbeschluss eingebracht worden ist. Schmal hofft nun auf den Bundestag, der bei dem Gesetzespaket noch nachbessern müsse.

Ein weiterer Kritikpunkt Schmals ist, dass durch gleichartig angelegte Eco Schemes Programme aus der derzeitigen Zweiten Säule, wie in Hessen beispielsweise die vielfältigen Fruchtfolgen, kaum mehr möglich sind. „Dass die Ernährungssicherheit bei der Umsetzung der neuen GAP keine Rolle zu spielen scheint, gefällt mir überhaupt nicht“, kritisierte Schmal außerdem.

Vorrang für Regelungen der Länder beim Artenschutz

Auch das Insektenschutzpaket müsse im Bundestag grundlegend überarbeitet werden. Hier sei es wichtig, dass Länderprogramme, die vor Ort zwischen Berufsstand, Umweltorganisationen und Landesregierungen wie beispielsweise beim niedersächsischen Weg Vorrang haben, durch eine Länderöffnungsklausel gewahrt blieben. Hessen versuche eine ähnliche Artenschutzregelung zu erreichen, dazu habe am 25. März erstmals der Runde Tisch getagt.

Wichtig bei einem hessischen Weg sei, dass Leistungen der Landwirte für den Insekten- und Artenschutz dauerhaft entlohnt würden, und dass es hierfür frisches Geld gebe. Dies habe Ministerpräsident Volker Bouffier zugesagt.

Agrarportal: Problemlösung mit Hochdruck

Zuvor hatte Schmal die Schwierigkeiten angesprochen, die es bei der digitalen Antragstellung auf dem Agrarportal der WIBank gebe. „Die Landwirte saßen am Rechner, es ging nicht voran und der Ärger war groß.“ Er habe mehrfach mit dem Vorstand der WIBank und mit dem Ministerium telefoniert. Den Verantwortlichen seien die Probleme bewusst, und alle Beteiligte arbeiteten mit Hochdruck an der Problemlösung. Eine Verschiebung der Antragsfrist sei aber wegen der dann späteren Auszahlung keine Option, verdeutlichte Schmal.

Konjunkturbarometer, Mercosur, LEH

Das geplante Insektenschutzpaket und die drohenden negativen Auswirkungen der GAP trübten die Stimmung, wie im Konjunkturbarometer Agrar deutlich werde. Nur durch die höheren Erzeugerpreise hätten sich die Werte etwas gegenüber der vorhergehenden Befragung verbessert. Die Liquiditätslage der Betriebe sei allerdings nach wie vor angespannt. Im Einzelnen ging Schmal auch auf die Themen Mercosur, Branchenkommunikation Milch und Lebensmitteleinzelhandel ein. Die Wirtschaft der EU würde durch das Handelsabkommen mit den südamerikanischen Ländern laut einer EU-Studie generell profitieren, die Agrarmärkte allerdings stark unter Druck geraten, insbesondere beim Rindfleisch, wo die Einfuhren in die EU zwischen 30 und 64 Prozent steigen könnten. Lediglich der europäische Milchsektor könnte leicht von dem Abkommen profitieren.

Branchenkommunikation Milch kommt voran

Die Branchenkommunikation Milch komme gut voran und stehe kurz vor dem Start, so der HBV-Präsident weiter. Zum 1. Mai werde die Geschäftsführerin Kerstin Wriedt ihre Arbeit aufnehmen. Positiv sieht Schmal die Selbstverpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels, mit der er die nationale Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken vorwegnehme und auf faire, marktgerechte und langfristig verlässliche Lieferbeziehungen mit den Bauern setzen wolle.

Der neue HBV-Generalsekretär, Hans-Georg Paulus, wies auf die Möglichkeit für HBV-Mitglieder hin, sich bis 14. Mai für die Klägergemeinschaft regis­trieren zu lassen, um einen Ersatz für den Schaden einzufordern, der gegebenenfalls durch das Kartell beim Handel mit Pflanzenschutzmitteln entstanden ist. Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2020 gegen große Handelshäuser Strafen wegen Preisabsprachen verhängt. Der HBV bietet nach eigenen Angaben in Kooperation mit einer auf das Kartellrecht spezialisierten Kanzlei die Möglichkeit einer Schadensersatzklage ohne Kostenriskio an. Die Kanzlei arbeite mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der im Erfolgsfall 25 Prozent der zugesprochenen Schadenssumme erhält.

Der stellvertretende HBV-Generalsekretär Björn Schöbel erläuterte den Stand der Dinge bei den Normenkontrollverfahren gegen die Hessische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung, die beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig sind. Von den vier Verfahren, die der HBV unterstütze, habe sich ein Verfahren erledigt, weil der Betrieb des Antragstellers komplett aus der Kulisse der roten Gebiete nach der neuen Ausführungsverordnung herausgefallen sei. Die drei übrigen Verfahren seien auf die neue Verordnung und die neue Gebietsausweisung umgestellt worden. Zu diesen drei Altverfahren kämen aktuell noch zwei neue hinzu. Demnach sind laut Schöbel aktuell fünf Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Weitere Verfahren würden folgen. Der HBV habe ein weiteres grundlegendes Gutachten bei dem Hydrogeologen Dr. Hann­appel in Auftrag gegeben. Mehrere Kreisverbände hätten bei ihm zudem eigene grundwasserbezogene Gutachten beauftragt.

Die für Tierhaltungsfragen zuständige HBV-Referentin Liz Meisinger erläuterte die neuen Vorschriften zur Eindämmung der Blauzungenkrankreit und insbesondere die Vorschriften zur Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen (siehe Seite 20) in Hessen.

CM