Gegen Schweinepest absichern

In den letzten Wochen gab es in Russland einige neue Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest. Die größte Anzahl davon im europäischen Teil Russlands. Der westlichste Ausbruch war nur 150 km von der polnischen Grenze entfernt.
Hauptüberträger sind lebende Schweine, aber bei der Afrikanischen Schweinpest kommen zusätzlich Transportfahrzeuge und insbesondere eingeführte Lebensmittel und Speiseabfälle in Frage. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und hält sich lange in gekühltem, gefrorenem, gepökeltem oder geräuchertem Fleisch. Solche Produkte, auch Würste, dürfen auf keinem Fall von Reisenden in die EU eingeführt werden. Darüber sollte man auch mit osteuropäischen Mitarbeitern sprechen.
Die Schweinehaltungshygiene-VO fordert folgende Maßnahmen:
Keine Fütterung von Speiseabfällen; konsequente Schadnagerbekämpfung, Absicherung gegen Schwarzwild; Futtermittel und Einstreu unzugänglich für Wildschweine lagern; Viehtransporter nach jedem Gebrauch reinigen und desinfizieren; Desinfektionswannen und  -matten an Zugängen aufstellen.
Es gibt keinen wirksamen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. Außerdem verfolgt die EU eine Nichtimpfpolitik.
Daher sollten Betriebe, die stark mit viel Fremdkapital gewachsen sind, über eine Ertragsausfallversicherung nachdenken, um auch bei einer Betriebssperrung oder Vermarktungsbeschränkungen liquide zu bleiben. Es gibt verschiedene Leistungsangebote von einer Grundsicherung, begrenzt auf die wichtigsten Seuchen, wahlweise mit einer Unfalldeckung, eine Ertragsausfallversicherung bei allen anzeigepflichtigen Seuchen und Unfall bis zu einer erweiterten Deckung, die auch übertragbare Tierkrankheiten absichert. Bei Abschluss von Tierversicherungen gibt es eine sogenannte Wartezeit. Innerhalb dieser Zeit besteht trotz Beitragszahlung kein Versicherungsschutz. Beim Vergleich der für den Betrieb geeigneten Konditionen ist auch auf die Höhe des Selbstbehaltes zu achten.
Thomas Fögen, LBH Kassel