Gemüsebau 2016 – genug vom Notfall
Nebenbei haben die Betriebe im ersten Jahr mit dem erhöhten Mindestlohn von 8 Euro pro Stunde zu kämpfen und sind dabei, die Lohnkosten zu senken. Denn ab 2017 muss den Saisonarbeitskräften ein Lohn von 8,60 Euro pro Stunde bezahlt werden. Viele Sonderkulturbetriebe sehen das Jahr 2016 als ein entscheidendes Jahr. Ende des Jahres werden die Bilanzen genau angeschaut und dann wird entschieden, ob in neue Technik investiert wird, ob arbeitsintensive Kulturen weichen oder ob es besser ist, den Betrieb aufzugeben.
Bei den derzeitigen Erzeugerpreisen am Großmarkt haben viele Landwirte nicht das Kapital, um in diese neuen Techniken zu investieren – schließlich müssen das Hochwasser auf den
1 600 ha Gemüsefeldern und die Verluste durch die Kirschessigfliege verdaut werden. Da kommt die neue Förderung von Maschinen und Geräten für die Außenwirtschaft im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) in Rheinland-Pfalz gerade richtig. 20 Prozent der förderfähigen Kosten können übernommen werden, wenn die Technik eine deutliche Minderung der Umweltbelastungen ermöglicht. Doch für manch einen Sonderkulturbetrieb genügt diese Unterstützung nicht.
Es muss endlich eine höhere Planungssicherheit für die Betriebe geben, nicht nur Notfallzulassungen, sondern wirksame zugelassene Pflanzenschutzmittel für alle Anwendungsbereiche, um die hohen Anforderungen der Verbraucher im Supermarkt zu erfüllen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die schönen Kulturlandschaften in Deutschland zu erhalten.
Elke Setzepfand – LW 37/2016