Gentechnisch verunreinigter Raps ausgesät

Partien müssen vor der Blüte vernichtet werden

Rapssaatgut, das Spuren von gentechnisch veränderten (GV) Sorten enthält, ist in mehreren Bundesländern ausgesät worden. Die Pflanzen der betroffenen Partien müssen nun vor der Blüte vernichtet werden. Wie die Landwirtschaftsministerien aus Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Ende Dezember mitteilten, handelt es sich bei der Verunreinigung um Glyphosat-tolerante Rapspflanzen vom Typ GT73.

Der versehentlich ausgesäte GVO-Raps muss vor der Blüte vernichtet und die Fläche neu bestellt werden.

Foto: agrar-press

In der Europäischen Union habe dieser glyphosat-tolerante Raps zwar eine Zulassung als Lebens- oder Futtermittel, dürfe aber nicht angebaut werden. Ein Risiko für Mensch und Tier sei nicht zu erwarten. Das verunreinigte Saatgut ist nach aktuellem Erkenntnisstand auf Flächen in zehn Bundesländern ausgesät worden. In Bayern seien neun Landwirte betroffen, berichtete das Münchener Agrarressort.

Raps darf verwendet, aber nicht angebaut werden

Laut Behördenangaben stellten französische Kontrolleure die Kontamination des konventionellen Rapssaatgutes fest und informierten anschließend die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten. Der Anteil des GV-Rapses soll weniger als 0,1 Prozent betragen. Unklar sei bislang, weshalb die Weitergabe der Informationen erst so spät erfolgt sei.

Alle nach Deutschland gelieferten Partien des Saatguts sind den Ministerien zufolge mittlerweile identifiziert und einer amtlichen Kontrolle unterzogen worden. Für die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser zeigt dieser Fall, „dass die Bestrebungen zur europaweiten Harmonisierung der Saatgutuntersuchungen forciert werden müssen“. Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser vom hessischen Landwirtschaftsministerium wies darauf hin, dass sich die Landesregierung schon 2014 dafür ausgesprochen habe, die Land- und Forstwirtschaft Hessens gentechnikfrei zu halten.

AbL fordert Schadensersatz von Bayer

Die Landwirte, die Raps ausgesät haben, werden nach Angaben der Behörden in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen in Kürze darüber informiert, ob sie betroffen sind und wie der Aufwuchs des betroffenen Saatguts vernichtet werden soll. In der Folge könnten dann andere Kulturen ausgesät werden. Die Bauern hätten bei der Aussaat keinerlei Kenntnis über die Verunreinigungen gehabt.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) forderte, dass die Verursacher für den Schaden der Bauern aufkommen, im Zweifel Bayer. Mit Blick auf die Vernichtung des verunreinigten Rapses mahnte AbL-Gentechnikreferentin Annemarie Volling an, auch den auflaufenden Durchwuchsraps zu berücksichtigen.

age – LW 1/2019