Gewinn- und Verlustrechnung
Global betrachtet profitieren Hessen und Rheinland-Pfalz von den vereinbarten Maßnahmen, es fließt mehr Geld in beide Länder, obwohl die EU-Mittel für Deutschland insgesamt reduziert werden. Grund sind die kleinen Betriebsstrukturen und die in der Vergangenheit im Bundesvergleich niedrigen Flächenzahlungen. Die kleinen Betriebe werden von der Förderung der ersten Hektare profitieren und alle Betriebe von der schrittweisen Angleichung der Flächenprämien im Bund.
Allerdings kann sich das Ergebnis der Verhandlungen bei den einzelnen Betrieben, insbesondere bei den Direktzahlungen, ganz unterschiedlich auswirken. Ein Betrieb in Hessen, der keine Zuschläge bekommt, würde mit einer Summe aus Basis- und Greeningprämie von etwa 240 Euro pro Hektar starten und im Jahr 2019 bei rund 260 Euro liegen. Rund 360 Euro würde dagegen ein 30-Hektar-Betrieb bekommen, der zusätzlich eine Förderung der ersten Hektare und eine Junglandwirte-Förderung erhält.
Viele Fragen sind derweil noch nicht geklärt. Inwieweit kann beispielsweise die Vater-Sohn-GbR die Junglandwirte-Förderung beantragen, oder wie wird mit den Zahlungsansprüchen umgegangen, mit denen künftig ganz unterschiedliche Beträge verbunden sind? Eine entscheidende Frage ist auch noch die Ausgestaltung der Greening-Maßnahmen und die Möglichkeit, auf der ökologischenVorrangfläche etwas zu produzieren. Eines ist sicher, dass nämlich der Verwaltungsaufwand noch größer wird, bei den Behörden und in den Betrieben, insbesondere auch durch das Greening. Das, was durch die Kleinerzeugerregelung an Bürokratie abgebaut wird, fällt dabei voraussichtlich kaum ins Gewicht.
Cornelius Mohr – LW 46/2013