Greening entlang von Gewässern
Ein Verstoß gegen diese Vorgaben ist bußgeldrelevant und kann über die Cross-Compliance-Kontrollen zur Kürzung der Betriebsprämie führen.
Die Abstände gelten zunächst bei allen ständig wasserführenden Gewässern. Sie gelten aber auch bei Gräben die periodisch – beispielsweise nur im Winterhalbjahr – oder gelegentlich Wasser führen. Das heißt: Die Einstufung eines Gewässers oder Grabens ist nicht unmittelbar an das Vorhandensein von Wasser gebunden.
Tipp: Greening nutzen! Entlang von Gewässern besteht die Möglichkeit, Pufferstreifen anzulegen; diese kann man sich auf das Greening anrechnen lassen. Der Gewichtungsfaktor von 1,5 ist sehr interessant. Ein weiterer Vorteil von Pufferstreifen ist die Möglichkeit einer Weide- oder Schnittnutzung. Der Pufferstreifen bietet nicht nur mehr Sicherheit bei der Düngung, sondern auch bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
LLH, Beratungs-Info Pflanzenproduktion