Grünes Licht für Rebflächenbegrenzung
In den kommenden drei Jahren jeweils 0,3 Prozent
Im deutschen Weinbau werden in den kommenden drei Jahren Neuanpflanzungen auf jeweils 0,3 Prozent der bundesweiten Rebfläche begrenzt. Der Bundesrat billigte am vergangenen Freitag das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften.
Mit der Neuregelung soll ein künftiges Überangebot am deutschen Weinmarkt verhindert werden. In die gleiche Richtung zielt die Begrenzung der Hektarerträge für Weine ohne Herkunftsbezeichnung, insbesondere für Flächen außerhalb der ...
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