Grünland und Gülleausbringung 2025 – was ist zu beachten?

Herausforderungen und innovative Lösungen

Die erste Sitzung Mitte November nach Konstituierung des Fachausschusses Grünland der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beschäftigte sich intensiv mit den aktuellen Herausforderungen im Grünlandbereich, der Gülleausbringung ab 2025 und der Entwicklung neuer Techniken zur Unkrautbekämpfung. Dies teilte die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in einer Pressemeldung mit

Ab 2025 treten neue Regelungen für die Gülleausbringung im Grünland in Kraft. Diese wurden bei des Sitzung des Fachausschusses Grünland besprochen.

Foto: McKenna

Laut dem Bericht von Isabelle Sando waren die Erntebedingungen und Herausforderungen im aktuellen Jahr erneut speziell: Die diesjährige Saison war von einem regenreichen Jahr geprägt, was in vielen Regionen zu erschwerter Befahrbarkeit und folglich zu Flurschäden und Verdichtungen führte.

Nasse Witterung führte zu geringer Futterqualität

Trotz guter Erträge war die Futterqualität in diesem Jahr problematisch, da die nasse Witterung zu schlechter Heuqualität und Schwierigkeiten bei der Klauenhygiene führte. Zudem war die Blauzungenkrankheit wieder präsent, was für Landwirte zusätzliche Herausforderungen mit sich brachte. Die nassen Witterungsbedingungen haben den Landwirten in vielen Regionen von Rheinland-Pfalz erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Die Qualität des Futters und die Klauenpflege sind direkte Folgen der witterungsbedingten Belastungen. Ab 2025 treten neue Regelungen für die Gülleausbringung in Kraft. Dr. Friedhelm Fritsch vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gab einen Einblick in die Änderungen, die §6 der Düngeverordnung betreffen. Konkret bedeutet dies, dass flüssiger Wirtschaftsdünger wie Gülle auf bestelltem Ackerland (nach 2020), auf Grünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau (ab 2025) nur streifenförmig aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden darf. Dr. Olaf Roller von der ADD erklärt, dass die ADD als die nach Landesrecht zuständige Stelle, in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen darf. Eine Ausnahmeregelung kann erteilt werden, wenn die Aufbringung mittels anderer Verfahren auf Grund naturräumlicher oder agrarstruktureller Besonderheiten unmöglich oder unzumutbar sind. Dabei gibt es keine Allgemeinverfügung, sondern jede Ausnahme ist als Einzelfall zu entscheiden. Ein Antrag muss über die ADD gestellt werden: add.rlp.de/themen/landwirtschaft-undweinbau/duenge recht.

Dr. Fritsch stellte zudem Überlegungen zur künftigen Förderung des Grünlands vor. Grünland spielt eine zentrale Rolle in der Landwirtschaft: Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität, Erosionsschutz und Kohlenstoffspeicherung. Angesichts der rückläufigen Viehhaltung und der damit sinkenden Nutzung von Grünland muss überlegt werden, wie Grünland langfristig erhalten und sinnvoll genutzt werden kann.

Rein extensiv genutztes Grünland ist nicht nachhaltig

Rein extensives Grünland ist nicht nachhaltig und finanzierbar. Die Überlegung geht dahin, ein Projekt auf den Weg zu bringen, um verschiedene Intensitätsstufen in der Bewirtschaftung des Grünlandes zu vergleichen und Daten zu erheben. Die Akzeptanz einer mittleren Nutzungsintensität wäre wünschenswert, genauso wie eine AUKM zur Förderung dieser Stufe. Ein weiteres Highlight der Sitzung war die Vorstellung einer neuen KI-gestützten Technik zur Bekämpfung von Ampfer und anderen Unkräutern.

Andreas Lang von der Firma RUMEX GmbH präsentierte in seinem Vortrag eine sensorgesteuerte Pflanzenschutzspritze, die dank künstlicher Intelligenz in der Lage ist, Ampferpflanzen präzise und mit minimalem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu bekämpfen.

Die Technologie ermöglicht, durch die punktuelle Behandlung, eine enorme Einsparung von bis zu 85 Prozent an Pflanzenschutzmitteln und trägt so zur aktiven Kostenreduktion und einer umweltfreundlicheren Landwirtschaft bei. Eine Verschleppung wird zudem ebenfalls ausgeschlossen. Zulassungen für weitere Schadpflanzen ist in Arbeit, das Spektrum wird stetig erweitert und auch auf den Ackerbau ausgebaut.

Isabelle Sando, Referatsleiterin Pflanzenbau – LW 48/2024