Wertvolle Nährstoffe optimal einsetzen

Gülle in die Grünland-Düngeplanung integrieren

Die Vorplanungen für die Frühjahrsdüngungen stehen wieder an. Für viehhaltende Betriebe steht dabei immer wieder die Integrierung der angefallenen Wirtschaftsdünger, vor allem in Form von Gülle, im Vordergrund. Im Folgenden erläutert Stefan Thiex vom DLR Eifel in Bitburg, welche Kriterien hierbei eine Rolle spielen und welche Planungsschritte beachtet werden müssen.

Der fachgerechte Einsatz von Gülle schont Geldbeutel und Umwelt.

Foto: landpixel

Mit der Gülle steht ein hervorragender Dünger zur Verfügung („schwarzes Gold“), der wesentlich zur Nährstoffversorgung beitragen kann und bei richtigem Einsatz zu gleichen Ergebnissen führt wie vergleichbare Mineraldünger. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, das Verlustrisiko (Stickstoff als Ammoniak) zu minimieren. Dabei bieten bei Rindviehhaltung intensiv geführte Dauergrünland- und Feldgrasbestände, die früh ihre Schnittreife erreichen müssen, um die Basis für einen hohen Jahresertrag in bester Qualität zu garantieren, Vorteile.

Nährstoffgehalte feststellen

Neben der Schonung der Umwelt (Luft und Gewässer) muss für viehhaltende Betriebe das Ziel lauten, die Wirtschaftsdünger auch wirtschaftlich verantwortbar in den Betriebskreislauf zurückzubringen und damit die Kosten der für den Betriebserfolg mit entscheidenden Grundfuttermittel (Grassilage) zu senken. Einzelne betriebliche Nährstoffvergleiche sowie die nationale N-Bilanz weisen deutliche Überschüsse auf. In dieser Hinsicht sind vielfach noch Verbesserungen möglich und somit noch Reserven vorhanden.

Eine fachgerechte Düngeplanung mit Einsatz betriebseigener Düngemittel ist naturgemäß nur möglich, wenn die für die Pflanzenernährung relevanten Nährstoffe mengenmäßig bekannt sind, reine Schätzwerte führen nicht zum Ziel. In der Tabelle 1 sind Durchschnittswerte der in der Düngung relevanten Nährelemente zusammengefasst. Diese Zahlen geben die Größenordnung der enthaltenen Nährstoffe im Rindviehbereich wieder, die ohne Vorliegen einer eigenen Untersuchung der Gülle eingesetzt werden müssen.

Probenahme bei der Befüllung des Güllefasses

Im Einzelfall können die Werte allerdings stark von den Mittelwerten abweichen. Starke Schwankungen entstehen durch die Nutzungsart, das Alter und das Leistungsniveau sowie besonders die aktuell eingesetzten Futterrationen. Eine ganz wesentliche Rolle spielen auch die Form der Lagerung und der Trockenmassegehalt, da dieser durch zusätzliche Wassereinträge (Reinigung, Regen) beeinflusst wird und oft nur schwer einschätzbar ist.

Zur guten fachlichen Praxis der Gülledüngung gehört dementsprechend eine Untersuchung der Gülle. Die dabei ermittelten Werte dürften weitgehend konstant bleiben, soweit die oben genannten Kriterien sich nicht ändern. Vor einer Probennahme für eine labormäßige Gülleuntersuchung muss die Gülle natürlich homogenisiert werden. Dazu bietet sich die Probenahme bei der Befüllung des Güllefasses an. Nach intensivem Aufrühren liegt eine homogene Gülle vor, die auch Voraussetzung für die optimale Verteilung auf der Fläche ist. Benötigt wird etwa ein Liter, der nach der Probenahme kalt gelagert werden muss und möglichst schnell zum Untersuchungslabor gebracht werden sollte.

Rindergülle ist bis zu 10 Euro/m3 wert

Da in der Regel eine Kombination von Gülle- und Mineraldüngung erfolgt, dürften die Ergebnisse bei Ausbringung der Mineraldünger zum späteren Zeitpunkt (siehe unten) vorliegen. Eine Anpassung der Mineraldüngermenge ist somit noch möglich.

Anhand der Durchschnittswerte aus der Tabelle 1 kann man ableiten, welches hohe finanzielle Potenzial in einer Gülle steckt. Abhängig von den jeweiligen Mineraldüngerpreisen ergeben sich allein für die Hauptnährstoffe schnell Werte von bis zu 10 Euro/m³ Rindergülle. Bei richtigem Management unter Berücksichtigung aller Einflussgrößen werden so große Kosteneinsparungen durch verringerten Mineraldüngereinsatz möglich.

Erwähnt werden muss, dass nach der Düngeverordnung die Gehalte an Gesamtstickstoff und Phosphat bekannt sein müssen. Dies ist nach fachspezifischen Daten (für den Rindviehbereich s. Tabelle 1), nach Kennzeichnung oder eben nach Analysen möglich.

Am 31. Januar Endet die Sperrfrist

Bekanntlich endet am 31. Januar 2015 die Sperrfrist für die Ausbringung für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff, dazu gehören Gülle, Jauche, Geflügelkot und Gärreste. Grundsätzlich kann die Gülledüngung auf Grünlandflächen also ab Anfang Februar erfolgen. Dabei sind aber, wie zu jedem anderen Zeitpunkt über das Jahr natürlich auch, verschiedene Bedingungen absolute Voraussetzung. Generell müssen die Nährstoffe für das Wachstum genutzt werden können. Dadurch werden Verluste und Einträge in Gewässer durch Auswaschung oder oberflächlichen Abtrag verhindert beziehungsweise minimiert.

Dementsprechend sollte es eine Selbstverständlichkeit darstellen, dass die Böden aufnahmefähig sind. Nach der Düngeverordnung dürfen Düngemittel nicht aufgebracht werden, wenn die Böden überschwemmt, wassergesättigt (Pfützenbildung), durchgängig gefroren (taut auch tagsüber nicht oberflächig auf) oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt sind. Ebenfalls selbstverständlich sollten ausreichende Abstände zu Gewässern sein.

Schon wenn die Böden nicht tragfähig, das heißt zu feucht sind, sollte jede Befahrung mit schwerem Gerät unterbleiben, da entstehende Verdichtungen schwer oder nicht mehr zu beseitigen sind. Solche Verdichtungen beeinflussen die Ertragsbildung sehr negativ und sind auf Dauergrünland eine Ursache für Entartungen von wertvollen Narben. So kommt die völlig unerwünschte, oberirdische Ausläufer bildende Gemeine Rispe mit solchen Bedingungen eher zu recht wie die wertvollen Grasarten.

Auf verschiedenen Betrieben spielen eventuell die vorhandenen Lagerkapazitäten für den Ausbringzeitpunkt eine Rolle, wobei ein Lagerraum für sechs Monate nachgewiesen werden muss.

 – LW 3/2015