Haftpflichtdeckung für Tiere

Inzwischen ist der Wolf auch im LW-Gebiet wieder anzutreffen. Es bietet sich also an, eigene entsprechende Vorsorge zu treffen. Dringen Wölfe oder andere Wildtiere in Tierhaltungs-Gehege ein, zersprengt diese und die Tiere geraten dabei auf die nahegelegene Straße, sind schwere Unfälle denkbar. Der ICE-Unfall im Landrückentunnel ist vielen noch in der Erinnerung.

Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme – mindestens 3 Mio. pauschal – ist zu empfehlen. Dabei klärt die Haftpflichtversicherung auf ihre Kosten auf, regelt die Schäden nach Sach- und Rechtslage und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche für den Versicherungsnehmer ab. Wichtig dabei: Alle Tiere sollten mitversichert werden, auch Hunde oder Pensionstiere. Dies betrifft insbesondere auch Herdenschutzhunde. Mitzuversichern sind auch die eventuell entstehenden Flurschäden.

In einer Tierlebensversicherung besteht die Möglichkeit, die eigenen Tiere selbst abzusichern gegen bestimmte Gefahren:

  • Tod oder Nottötung infolge Krankheit oder Unfall
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Diebstahl und Riss durch Wild- oder Haustiere

Der bestehende Versicherungsschutz sollte daraufhin überprüft werden.  

Arno Werner, MS Management-Service GmbH