Haftpflichtdeckung für Tiere
Eine Betriebshaftpflicht-Versicherung mit ausreichender Deckungssumme – mindestens 3 Mio. pauschal – ist zu empfehlen. Dabei klärt die Haftpflichtversicherung auf ihre Kosten auf, regelt die Schäden nach Sach- und Rechtslage und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche für den Versicherungsnehmer ab. Wichtig dabei: Alle Tiere sollten mitversichert werden, auch Hunde oder Pensionstiere. Dies betrifft insbesondere auch Herdenschutzhunde. Mitzuversichern sind auch die eventuell entstehenden Flurschäden.
In einer Tierlebensversicherung besteht die Möglichkeit, die eigenen Tiere selbst abzusichern gegen bestimmte Gefahren:
- Tod oder Nottötung infolge Krankheit oder Unfall
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Diebstahl und Riss durch Wild- oder Haustiere
Der bestehende Versicherungsschutz sollte daraufhin überprüft werden.