Hagelschäden in Rheinhessen und nun auch in der Pfalz

Schäden sind noch nicht zu beziffern

Die lange stabile Hochdrucklage der vergangenen trockenen und sonnigen Wochen ging nicht ohne Schäden zu Ende. Ein Unwetter am Mittwoch, 21. Mai, sorgte in der Pfalz für Hagelschäden. Bereits Anfang Mai hatte es in Rheinhessen gehagelt. Das LW hat sich über die aktuelle Lage informiert.

Ein Großteil der Gescheine wurde von den Hagelkörnern abgeschlagen. Da gibt es deutlich weniger Trauben zu ernten.

Foto: VHV

Laut Dr. Christian Kaiser, Bezirksdirektor Alzey bei der Vereinigten Hagelversicherung, seien vor allem Bad Dürkheim und ein Landschaftsstrich zwischen Landau und Germersheim betroffen. Auch der Hagelflieger war im Einsatz. Wie groß die Schäden in den Weinbergen sind, sei derzeit noch unklar, so Kaiser.

Hagelschaden südlich von Mainz rund 2 bis 3 Mio. Euro

Bereits Anfang Mai hatte es im Mainzer Becken im Anbaugebiet Rheinhessen Hagelschäden gegeben, wobei vor allem die Gemarkungen Stadecken-Elsheim und Saulheim betroffen waren. Die aktuell geschätzte Entschädigungssumme durch die Vereinigte Hagelversicherung beziffert sich dort auf 2 bis 3 Mio. Euro, die Endregulierung erfolgt erst kurz vor der Lese.

Auch im Gemüsebau blieb das Hagelereignis nicht folgenlos. Auf dem Gemüseanbaubetrieb Stubenbordt in Zeiskam lagen mehrere Sätze Radies, Pak Choi und Bundzwiebeln innerhalb des etwa ein bis 1,5 km breiten Hagelkorridors. Die Sätze in dessen Zentrum seien nicht zu ernten. Im Randgebiet können Teile des Gemüses noch geerntet werden, so der Betriebsleiter Dieter Stubenbordt. Dies führe zu hohen Kosten, sei aber nicht so schlimm wie im Weinbau mit einer einzigen Ernte. Auf den Gemüsefeldern kann man, sofern die Wetterlage nicht noch ein nächstes Hagelereignis bereithält, mit noch weiteren Sätzen rechnen.

Inwieweit auch Obstanlagen vom Hagel betroffen waren, könne aktuell noch nicht spezifiziert werden, so Peter Hilsendegen, Obstbauberater am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück. Bisher sei nur bekannt, das die südliche Südpfalz größere Schäden verzeichne.

isp, lmc – LW 22/2025