Hausratversicherung sollte auch bei Einbruch zahlen

Die Zahl von Wohnungseinbrüchen steigt seit Jahren. Mit einer Hausratversicherung sollte man im Schadensfall nicht leer ausgehen.
Die Versicherer bieten verschiedene Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang an. Damit der Versicherungsnehmer im Schadenfall nicht plötzlich feststellen muss, dass sein Schaden nicht durch die Police abgedeckt wird, sollte er die Bedingungen vergleichen. Es gibt verschiedene Varianten der Hausratpolice mit erheblichen Leistungsunterschieden, die sich natürlich auch auf die Prämie auswirken.
Der Leistungsumfang muss kundenspezifisch bestimmt werden – zum Beispiel, ist ein Fahrrad vorhanden, das versichert werden soll und Ähnliches. Zu beachten ist in jedem Fall eine korrekte Wohnflächenermittlung, um eine Unterversicherung zu vermeiden. 
Großen Wert sollte der Versicherungsnehmer auch auf den Einschluss der Klausel „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ legen. Dadurch werden auch selbst verschuldete Schäden mitversichert. Beispiele sind: Das Haus bei geöffnetem Kippfenster zu verlassen oder den Geschirrspüler anzustellen, bevor man zur Arbeit geht.
In Tarifen der Hausratversicherung einiger Gesellschaften bieten diese einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz, der über übliche Standards am Markt hinausgehen. Mit Bausteinen zu Leistungserweiterungen können zusätzlich vereinbart werden, wie etwa Diebstahl aus dem Kfz und höhere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen und bei Überspannungsschäden.
Ob ein solider Grundschutz ausreicht oder höhere Leistungen gebraucht werden, auf die man nicht verzichten kann oder möchte, ist eine individuelle Entscheidung.
Joachim Müller, MSU, Versicherungsmakler