HBV fordert zügige Änderung des Gesetzes zum Grünen Band
Kooperation statt Ordnungsrecht – Gebiet verkleinern
Nach den drei offenen Gesprächsrunden zum „Nationalen Naturmonument Grünes Band“, die von der hessischen Landesregierung organisiert wurden und an denen Verbände, Organisationen sowie betroffene Landwirte, Jäger und Waldbesitzer teilnahmen, hat der Hessische Bauernverband (HBV) seine Forderung nach einer zügigen Überarbeitung des Gesetzes bekräftigt.

Foto: imago/Krauthöfer
Der HBV fordert weiterhin eine deutliche Verkleinerung der Gebietskulisse und insbesondere die Streichung der sogenannten Zone III, der laut Aussage des Landwirtschaftsministeriums sowieso keine naturschutzfachliche Bedeutung zukommt. Durch das „Grüne Band“ werden rund 26 Prozent des Offenlandes unter Schutz gestellt, obwohl im Rahmen des Runden Tisches Landwirtschaft und Naturschutz als Zielgröße der Biotopvernetzung im Offenland lediglich ein Wert von bis zu 15 Prozent vereinbart wurde. Es gibt keine nachvollziehbare Begründung, warum die Ausweisung in dieser Größenordnung auf hessischer Seite nötig ist, wenn auf Thüringer Seite mit einer gewissen Ausweitung in Hessen bereits ausreichende Vernetzungsfunktionen bestehen.
Dialog statt Durchsetzung ohne Kompromisse
Flächen kommunaler und privater Waldbesitzer und landwirtschaftliche Offenlandschaften sollten gänzlich aus dem Ordnungsrecht herausgenommen und produktionsintegrierte Naturschutzmaßnahmen angeboten werden. Ordnungsrecht steht im Widerspruch zum Hessischen Naturschutzgesetz, welches von einem Vorrang freiwilligen Naturschutzes ausgeht. „Den Landwirten sollten vertragliche Regelungen angeboten werden, die auf freiwilliger, kooperativer Basis beruhen. Kompromissloses Durchsetzen von Ordnungsrecht hilft letztlich sicher nicht der Sache“, erklärt Sebastian Schneider, Generalsekretär des HBV. „Wir erwarten nun, dass die Einwendungen von Landwirten, Waldbesitzern und Jägern aus dem Dialogprozess zügig aufgenommen und gemeinsam mit ihnen umgesetzt werden.“
LW – LW 47/2024