HBV-Präsident Schmal neuer Verwaltungsratsvorsitzender

Tierseuchenkasse: Schneider übergibt Amtsgeschäfte

Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstag in Friedrichsdorf den Präsidenten des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Karsten Schmal, einstimmig zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Er löst damit HBV-Ehrenpräsident Friedhelm Schneider ab, der dem Gremium weiterhin als Mitglied angehört. Schneider bekleidete das Amt, zunächst als Vorsitzender des Vorstandes, bereits seit 1995.

Der neue Verwaltungsratsvorsitzende Karsten Schmal mit seinem Vorgänger Friedhelm Schneider (l.) und dem Geschäftsführer Dr. Frank Jäger (r.).

Foto: LW

Wie die HTSK mitteilt, wurde auf der Sitzung der Geschäftsbericht 2017 verabschiedet. Aufgrund der guten Seuchenlage – Hessen wurde von der Geflügelpest im wesentlichen verschont – und einer sparsamen Haushaltsführung sei bei allen Tierkassen, außer bei Geflügel und Gehegewild, die gesetzlich geforderte Mindestrücklage erreicht worden. Man sei daher hinsichtlich möglicher Herausforderungen wie bespielsweise der Afrikanischen Schweinepest derzeit gut aufgestellt. Dennoch appelliert der Verwaltungsrat an die Tierhalter, die erforderlichen betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen strikt umzusetzen, da sonst im Entschädigungsfall Abzüge drohten.

Neue Leistung für Ziegenhalter

Eine neue Leistung für die hessischen Ziegenhalter ab dem 1. Juli 2018 stellt eine De-minimis-Beihilfe in Höhe von achtzig Prozent der Kosten zur Bekämpfung der Pseudotuberkulose im Rahmen des Ziegengesundheitsdienstes dar. Positiv hervorgehoben wurde die hälftige Beteiligung des Landes an der Beihilfe. Die Sanierung ist freiwillig und setzt die Verpflichtungserklärung für die Teilnahme am Pseudotuberkulose-Programm des Hessischen Ziegenzuchtverbandes voraus, so die HTSK. Positiv bewertete der Verwaltungsrat, dass im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens für die Tierkörperbeseitigung in Hessen ab dem Jahre 2019 für ganz Hessen erstmals eine einheitliche Entgeltliste vorliegen wird.

Transport von Sektionstieren

Begrüßt wurde ebenso die Tatsache, dass nun auch der Transport von Sektionstieren hessenweit einheitlich geregelt werden soll. So würden diese Tierkörper dann ab 2019 grundsätzlich von einem beliehenen Unternehmer vom Tierhalter auf direktem Wege zur Untersuchungseinrichtung (LHL Gießen) transportiert und über eine Pauschale mit der Tierseuchenkasse im Rahmen der „Drittellösung“ abgerechnet.

HTSK – LW 16/2018