Hendricks will weiter Stallbauten im Außenbereich erschweren

Fraglich, ob Gesetz noch in der Legislaturperiode kommt

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hält trotz scharfer Kritik aus dem Agrarbereich an ihrem Vorhaben fest, die Privilegierung der Landwirtschaft beim Bauen im Außenbereich weiter einzuschränken. Kernpunkt des von ihrem Haus vorgelegten Entwurfs für ein „Gesetz zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“ ist eine Änderung von § 35  Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel, Ställe ab einer bestimmten Größe generell aus der bauplanungsrechtlichen Privilegierung herauszunehmen.

Betreffen soll dies Betriebe, die der Pflicht zu einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit (UVP) nach dem UVP-Gesetz unterliegen. Der Bau von Tierhaltungsanlagen oberhalb der gesetzlich festgelegten UVP-Schwellenwerte soll nur noch ...

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