Hessische Grüne wollen ein Agrarstrukturgesetz erwirken
Existenzgründungen werden immer schwieriger
Die hessischen Grünen wollen in dieser Legislaturperiode eine Gesetzesinitiative für ein Agrarstrukturgesetz ins Parlament bringen. Wie die Partei in einer Pressemitteilung feststellt, sind die Landwirte mit stark steigenden Pacht- und Kaufpreisen konfrontiert, die die Existenz von Familienbetrieben gefährdeten und Existenzgründungen massiv erschwerten. Kürzlich hat die Partei, die dieses Vorhaben in ihrem Wahlprogramm angekündigt hatte, zu einer Expertenanhörung geladen.

Foto: Grüne Landtagsfraktion
Agrarflächen fairer verteilen
Claudia Smolka, Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Hessen, brachte eine progressive Grunderwerbssteuer und die Verpachtung öffentlicher Flächen nach Gemeinwohlkriterien als zusätzliche Optionen ins Spiel, um das verfügbare Land fair zu verteilen. Mathias Dralle, Fachbereichsleiter bei der Hessischen Landgesellschaft, erklärte, dass der von der Hessischen Landgesellschaft bevorratete Flächenbestand (1 200 ha) deutlich zu gering sei, um alle auftretenden agrarstrukturellen, ökologischen und öffentlichen Zwecke zu erfüllen. Diskutiert wurde aus unterschiedlichen Perspektiven zudem, was die zunehmende Verbreitung von Freiflächen-Photovoltaik für die Landwirtschaft bedeutet, und wie man mit Nutzungskonkurrenzen und Flächenverbrauch umgehen sollte. Auch eine stärkere Unterstützung von JunglandÂwirten und Existenzgründern, orientiert etwa am Beispiel Frankreichs, war Thema.
Es gehe darum, die verfügbare Agrarfläche fair zu verteilen, damit ortsansässige Landwirte und bäuerliche Existenzgründer im Wettbewerb mit überregional operierenden Betrieben und Spekulanten bestehen könnten, sagte Hans-Jürgen Müller, Sprecher für Landwirtschaft der Grünen-Landtagsfraktion. Wer besonders gemeinwohlorientiert wirtschafte, solle bei der Pacht öffentlicher Flächen bevorzugt werden. Seine Landtagsfraktion werde eine konkrete Gesetzesinitiative ausarbeiten und sich dafür einsetzen, dass die Situation auf dem hessischen Bodenmarkt verbessert wird.
LW – LW 51/2024