Hessische Tierseuchenkasse gewährt Impfbeihilfe

Beantragung erfolgt durch den Impftierarzt

Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen. Das teilte die HTSK zu Beginn der Woche in einer Pressemeldung mit.

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Die Höhe der Beihilfe beträgt laut Pressebericht für Rinder drei Euro je Impfung je Rind und für Schafe und Ziegen zwei Euro je Impfung je Schaf oder Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.

Die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen dabei über die jeweiligen Impftierärzte. Diese können die Beihilfe über das Online-Portal der HTSK beantragen. Vom Impftierarzt und vom Tierhalter muss dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zum Antrag auf Beihilfe im Online-Portal hochgeladen werden. Das soll laut HTSK gewährleisten, dass die dem Impftierarzt gewährte Beihilfe dem Tierhalter zugute kommt.

Wie die HTSK weiterhin mitteilte, erfolgt die Gewährung der Beihilfe erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier. Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle. Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.

LW – LW 25/2024