Hinweise zur Sikkation in Getreide

In Brandenburg sind bei einer Honigprobe von 2015 erhebliche Ãœberschreitungen der Rückstandshöchstmenge von Glyphosat festgestellt worden. Der hohe Wert ist offenbar durch die Sikkation von stark mit Kornblume durchsetzten Getreidebeständen oder Abspritzen blühender Zwischenfrüchte entstanden. Mit glyphosathaltigen Herbiziden behandelte Bestände können auf Grund der langsamen Wirkung von Glyphosat noch mehrere Tage für Bienen attraktiv sein.
Zur Vermeidung von Höchstmengenüberschreitungen im Honig sollte die Anwendung glyphosathaltiger Herbizide (wie Roundup, Dominator NeoTec, Touchdown Quattro, Taifun Forte, Kyleo, Durano TF, Glyfos TF Classic und weitere) in blühende Pflanzenbestände, sofern sie als Bienentracht in Frage kommen, vermieden werden. Die Anwendungsbestimmungen zur Sikkation und zur späten Unkrautbekämpfung sind konsequent zu beachten. Diese lauten im Getreide in Abhängigkeit von Pflanzenschutzmittel und der konkreten Indikation wie folgt:
WA700: Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist.
WA701: Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen wegen Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist.
WA702: Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen wegen Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist.
Ein starker Unkrautdurchwuchs allein rechtfertigt also grundsätzlich noch keine Sikkation!
Auch in anderen Kulturen (Raps, Leguminosen usw.) soll bei blühendem Unkrautdurchwuchs oder nachblühender Kultur eine Vorerntebehandlung mit glyphosathaltigen Herbiziden unterbleiben. 
Warndienst Ackerbau, Rp Gießen, Pflanzenschutzdienst