Jahreshauptversammlung der FBG Burghaun
Holzvertriebsgemeinschaft oder privater Dienstleister?
Die Neuordnung der Holzvermarktung aufgrund der Änderung des Hessischen Waldgesetzes beschäftige die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Burghaun, erklärte Vorsitzender Bürgermeister Hermann-Josef Scheich auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung im Bürgerhaus Hofaschenbach. Private Waldbesitzer und Kommunen in Hessen müssten sich ab 2021 beim Holzverkauf umstellen.

Foto: Burkhardt
Er nannte zur Neuorganisation zwei Möglichkeiten. Zum einen die Gründung beziehungsweise der Beitritt der FBG Burghaun zu einer HVO Rhön-Vogelsberg-Burgwald mit Projektförderung des Landes Hessen oder die Holzvermarktung über einen privaten Dienstleister.
200 000 Euro über drei Jahre
Laut FBG-Geschäftsführer Axel Semmler müsse ein solches Gebilde mindestens 10 000 Hektar umfassen und innerhalb von drei Jahren mindestens 120 000 Festmeter (fm) Holz vermarkten. So verlange es das Land Hessen, das eine Anschubförderung mit 200 000 Euro über drei Jahre sowie 90 Prozent der Kosten für die Erstellung eines Geschäftsplanes leiste. Beschäftigte müssten angestellt, Geräte gekauft, ein Büro eingerichtet werden.
Holzeinschlag viel zu hoch angesetzt
Man geht in den neuen HVO von einer jährlichen Holzernte von rund vier fm je Hektar aus. Laut Semmler sei man in der FBG Burghaun mit 2,2 fm je Hektar in 2018 und im Jahr zuvor mit 2,05 fm vom geforderten Holzeinschlag ebenso weit entfernt wie in den beiden weiteren im Burghauner Forstamtsbereich angesiedelten FBG. Semmler steht einer vom Land angedachten HVO mit einer Ausdehnung über sieben Forstsamtsbezirke skeptisch gegenüber. Demgegenüber hält er eine solche für die Forstamtsbezirke Hofbieber, Fulda und Burghaun für überschaubarer. Mit einem Dienstleister wurden bereits Gespräche von Seiten des Vorstandes und im Beisein des Burghauner Forstamtsleiters Sebastian Keidel, dessen Stellvertreter Jürgen Dickert und dem Vorsitzenden der Kreisgruppe Fulda im Hessischen Waldbesitzerverband, Christoph Müller, geführt.
Keine Fördermittel – kein finanzieller Einsatz
Dieses Unternehmen habe eigene Reviere in Hessen, Bayern und Thüringen, unter anderem solche in Schlitz und Eiterfeld. Es vermarkte jährlich rund 250 000 fm Holz von 30 Betrieben aus eigenen, privaten und kommunalen Waldbesitzverhältnissen.
Bei dieser Lösung gebe es zwar keine Fördermittel, man benötige aber auch keinen finanziellen Einsatz. Leistungen würden zu gleichen Kostensätzen wie bei Hessen Forst (HF) ausgeführt. Bei allen Varianten sei jedoch nicht die Holzvermarktung das Problem, erklärte Semmler. Ein solches habe bislang in einigen Fällen im notwendigen Vorzeigen des Holzes im Wald und der Einweisung in der Selbstwerbung tätigen Unternehmen in die einzelnen Flächen bestanden. Diese Dienstleistungen, die in der Regel HF ausführe, seien mit erheblichem Zeitaufwand verbunden.
Laut Semmler wurden auf einer Fachtagung in Alsfeld Vertreter des Ministeriums auf diese Problematik hingewiesen. Es sei inzwischen vom Ministerium signalisiert worden, das HF die Unternehmereinweisung auch künftig übernehmen könne und beim Vorzeigen größtmögliche Unterstützung leisten werde. Dass man die für eine Förderung relevante Holzernte von vier Meter/Hektar/Jahr, besonders auch infolge der bisherigen Kalamitäten, nicht erreiche, sei man sich in Wiesbaden bewusst und werde dies bei der Bearbeitung der Förderanträge regional berücksichtigen. Im Landkreis Fulda waren die Kommunen und Privatwaldbesitzer mit der Betreuung und den Leistungen durch die hiesigen Forstämter und deren Revierförster zufrieden, unterstrich Christoph Müller.
Eine Vollverpflegung durch HF wie bisher werde es jedoch nicht mehr geben. Das Kartellamt habe anders entschieden und dementsprechend müsse man sich darauf einstellen. Der Privatwald sei gefordert, Eigeninitiative zu ergreifen, sei es als einzelner Waldbesitzer oder als Mitglied in einer Forstbetriebsvereinigung. Für den Landkreis Fulda bestünden zwei Optionen. Zum einen mit der Rhön und dem Vogelsberg sowie Burgwald als eine HVO.
Vermarktungsorganisation nicht zu groß konfigurieren
Dieses Gebilde hält Müller, was Burgwald betrifft, flächenmäßig für zu groß und historisch nicht zusammengewachsen. Er befürwortet eine aus den FBG Hessische Rhön, Hofbieber, Neuhof, Burghaun, Schlitzerland und Fulda bestehende HVO, die man Schritt für Schritt dahingehend ausbaue, dass sie später die gesamte Beförsterung eigenständig abwickelt.
Wichtig sei dabei, dass der Kommunal- und Privatwald zusammenbleibe und für Privatwaldbesitzer auch in Zukunft eine tragfähige Lösung Bestand hat. Dies alles sei mit viel Arbeit und Risiko verbunden. Landrat Woide habe die Unterstützung des Landkreises signalisiert, so Müller.
Vielleicht weiterhin Dienstleistungen durch HF
Nach Ansicht des Burghauner Forstamtsleiters Keidel zeichneten sich neue Tendenzen in der Übernahme bisherig erbrachter Leistungen durch HF ab, sofern der Staatsbetrieb nicht in den Besitz verkaufsrelevanter Daten gelange. Dazu zählten unter anderem die Verkehrssicherung, Kulturbegründung, Jungwuchs- und Bestandspflege, das Auszeichnen und die Durchführung des Holzeinschlages. Bis Ende 2020 könne das Forstamt Burghaun in seinem Bereich noch die Vermittlung von Holz übernehmen.
Eine gemeinsame Vermarktung von Kommunal- und Privatwald sei wiederum möglich.
Auf Anfrage von Lothar Röder, Neunhards, räumte der Forstamtsleiter ein, dass es infolge der derzeitigen Waldsituation bei der großen Nachfrage nach Jungpflanzen sicherlich zu Engpässen kommen werde. Im Staatswald versuche man, wo es möglich sei, Neupflanzungen über die Wildlingswerbung abzupuffern.
bh – LW 51-52/2019