Hühnermast im Mobilstall, Bruderhähne und Zweinutzung

ALB-Fachtagung am LWZ Eichhof und online

Die Geflügelhaltung hat sich in den letzten Jahren in Hessen stark ausgeweitet. Verbraucher fordern mehr Tierwohl bei den Haltungsformen, so haben sich zahlreiche Betriebe an diese Nachfrage angepasst. Egal ob ökologische Haltung im Feststall, eine innovative Bodenhaltung oder auch die Mobilstallhaltung, das Produkt Ei schmeckt dem Verbraucher am besten, wenn dieser weiß, wo die Produkte herkommen. Zusätzlich gilt das Interesse der Verbraucher zunehmend der Frage, was mit den Bruderhähnen der Legehennen passiert. Deren Töten als Eintagsküken ist seit dem 1. Januar 2022 in Deutschland gesetzlich verboten. Die ALB Hessen veranstaltet am Mittwoch, dem 16. Februar (9.30 bis 15.30 Uhr) gemeinsam mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) eine Tagung zum Thema „Hühnermast im Mobilstall, Bruderhähne und Zweinutzungstiere“.

Die Mast von Hühnern in Mobilställen, die Aufzucht von Bruderhähnen und die Haltung von Zweinutzungstieren (im Bild Rasse Coffee/Cream) wird Thema einer ALB-Tagung am Mittwoch, dem 16. Februar sein.

Foto: Garrelfs

Seit diesem Jahr muss jeder Bruderhahn, der in Deutschland schlüpft, aufgezogen werden. Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V. (KAT) gibt hierzu grundlegende Haltungsbedingungen vor. Durch die Novellierung der EU-Öko-VO stehen zudem Änderungen in der ökologischen Junghennenaufzucht an, wie zum Beispiel der zusätzlich zu gewährende Grünauslauf. Dr. Christiane Keppler vom LLH Fritzlar wird die wichtigsten Neuerungen vorstellen und aufzeigen, welche Konsequenzen diese für die Geflügelwirtschaft haben.

Aufzuchtverfahren für Bruderhähne

Neben der Weiterentwicklung von Techniken, die bereits sehr frühzeitig im bebrüteten Ei eine Geschlechtsbestimmung ermöglichen, gewinnt die Mast der sogenannten „Bruderhähne“ an Bedeutung. Doch wie muss die Haltungsumwelt aussehen, damit der Bruder der Legehenne seinen Bedürfnissen entsprechend aufgezogen und gehalten werden kann? Hierzu referiert Tobias Ferling, Lohmann Deutschland Junghennen GmbH & Co. KG, der sich bereits seit Jahren intensiv mit dem Thema auseinandersetzt.

Zweinutzungsrassen – Wie weit ist die Züchtung?

Im Zusammenhang mit dem Thema hört man immer wieder, dass die Legeleistung sowie je nach Genetik die Eigewichte geringer sind als im Vergleich mit den Hybriden. Sie sollen zudem auch mehr Futter benötigen und zur Brütigkeit neigen. Prof. Steffen Weigend vom Friedrich-Loeffler-Institut wird von seinen Erkenntnissen aus Studien berichten.

Hühnermast im Mobilstall – Erfahrungen aus MuD

Die Legehennenhaltung im Mobilstall ist in Hessen bereits vielfach präsent. Dass Mobilställe auch zur Mast, also zur Fleischproduktion genutzt werden können, noch nicht. Einige Landwirte, die ihr Produktsortiment um Hähnchenfleischprodukte erweitert haben, halten bereits Hähnchen im Mobilstall. Zum Thema Hühnermast im Mobilstall berichtet Sandra Kronenberg von der Fachhochschule Südwestfalen, Soest, über die Erfahrungen in einem diesbezüglichen MuD Tierschutzprojekt.

Zwei Praktiker berichten

Zum Abschluss der Fachtagung schließen sich noch zwei hochinteressante Praktiker-Berichte an. Bei dem Thema „Mein Bruderhahn – ein Vermarktungskonzept stellt sich vor“ berichtet Babette Sauerland von Prio Produkte Südbrock GbR in Rheda-Wiedenbrück über teilnehmende Betriebe, die regelmäßig hochwertige Bruderhahn-Fleisch-Produkte mit vermarkten und so deren Aufzuchtkosten mitfinanzieren.

Regionale Schlachtung

Zu einem schlüssigen Gesamtvermarktungskonzept gehört auch das Thema (regionale) Schlachtung der Tiere. Die Schlachtung, Kühlung, Verpackung oder gar Weiterverarbeitung ist das Eine, aber danach fällt zusätzlich Arbeit für die Vermarktung der Geflügelfleischprodukte an. Markus Roth, Bio Frischgeflügel Roth GmbH & Co. KG, Witzenhausen-Unterrieden wird seinen Betrieb vorstellen und aus seinen Erfahrungen in der regionalen Geflügelschlachtung und Vermarktung berichten.

Für Teilnahme in Bad Hersfeld gilt 2G-plus-Regel

Eine Teilnahme an der Fachtagung ist sowohl vor Ort (mit begrenzter Teilnehmerzahl) als auch online möglich. Für eine Präsenzteilnahme gilt die 2G-plus-Regel, das heißt man muss einen vollständigen Impfschutz und einen negativen Schnelltest einer anerkannten Bürgerteststelle vorweisen. Der negative Schnelltest entfällt, wenn eine dritte Impfung (Booster) nachgewiesen wird. Zusätzlich wird vor Ort ein freiwilliger Selbsttest angeboten. Für eine Online-Teilnahme erhalten die Teilnehmer nach erfolgter Anmeldung und Überweisung des Teilnehmerbeitrages einen persönlichen Freischaltcode kurz vor der Onlineveranstaltung. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, per Live-Stream über das Internet Fragen an die Referenten zu stellen. Die Teilnahmegebühr beträgt für beide Teilnahmeoptionen 25 Euro und ist bei Online-Teilnahme im Voraus zu überweisen.

Anmeldung bis zum 14. Februar

Anmeldeschluss ist am Montag, 14. Februar. Anmeldung: Angela Bruche, angela.bruche@llh.hessen.de, 06621/9228-18, Online-Anmeldung unter llh.hessen.de/beratung/vera....

Garrelfs, LLH – LW 5/2022