Fünf weitere mit ASP infizierte Wildschweine gefunden

Erleichterungen: Sonderkulturbetriebe dürfen maschinell ernten

Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen ist der Erreger bei jetzt insgesamt sechs toten Wildschweinen nachgewiesen worden (Stand Montag dieser Woche).

Bis zum Montag dieser Woche wurden sechs Wildschweine positiv auf ASP getestet.

Foto: imago/Arnulf Hettrich

Alle infizierten Tiere sind nach Angaben des hessischen Landwirtschaftsministeriums innerhalb der 7 300 Hektar umfassenden sogenannte Kernzone im Landkreis Groß-Gerau gefunden worden. Dort war in der vergangenen Woche das erste infizierte Wildschwein südlich von Rüsselsheim entdeckt worden. Rund 500 Meter vom Erstfund entfernt wurden nun weitere infizierte Tiere gefunden, seit der Nacht von Freitag auf Samstag liegen die Testergebnisse vor. Insgesamt wurden 29 Wildschweine beprobt. Sechs davon waren positiv, bei zwei Proben steht das Ergebnis noch aus (Übersicht zu den einzelnen Landkreisen siehe Tabelle). Die Fallzahlen werden auf der Website des hessischen Landwirtschaftsministerium regelmäßig aktualisiert, dort finden sich auch weitere wichtige Infos (siehe kurzlinks.de/t43g). Die weiteren Fälle seien nicht überraschend, denn die Umgebung werde seit Tagen intensiv nach Wildschweinkadavern abgesucht. Dabei kommen neben Drohnen auch speziell ausgebildete Kadaversuchhunde zum Einsatz.

Lockerungen für Sonderkulturbetriebe

Erleichterungen für die Landwirtschaft in der Restriktionszone hat das hessische Landwirtschaftsministerium mittlerweile ausgearbeitet. Darüber informieren die in der Restriktionszone liegenden Landkreise und Städte in den jeweiligen Allgemeinverfügungen. So dürfen innerhalb der infizierten Zone Landwirte, welche Sonderkulturen anbauen (darunter unter anderem Zwiebeln, Kartoffeln, Rüben, Spargel, Erdbeeren, Rebland sowie alle weiteren Gemüse, Kräuter und Obstanlagen einschließlich Streuobst sowie Nussbaumanlangen) ab sofort wieder alle auf diesen Flächen vorgesehenen Bearbeitungsschritte einschließlich maschinelle Ernte und Pflanzenschutzmaßnahmen vornehmen. Dabei sind die Landwirte aufgefordert, bei der Bewirtschaftung auf mögliche Schweinekadaver sowie lebende Tiere zu achten. Totfunde seien unverzüglich der Veterinärbehörde zu melden. Des Weiteren sind Bodenbearbeitungs- und Pflanzenschutznahmen im Maisanbau bis zu einer Pflanzenhöhe von 1m zulässig.

Ausnahmegenehmigungen für die Bewirtschaftung beantragen

In Flächen mit Ölsaaten, Getreide, Leguminosen sowie Gemenge und allen bodendeckenden Kulturen, die keinen unmittelbaren Blick auf den Boden erlauben, seien dagegen weiterhin keine maschinellen Bearbeitungsmaßnahmen und Ernten gestattet. Ausnahmen sind auf Antrag im Einzelfall möglich. Der Antrag ist schriftlich an das örtlich zuständige Veterinäramt zu stellen. Der Hessische Bauernverband (HBV) empfiehlt allen Betrieben, die von dem Verbot der maschinellen Bearbeitung und Ernte betroffen sind, kurzfristig einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Entschädigungen könnten erst dann beantragt werden, wenn zuvor ein Ausnahmeantrag beim jeweiligen Landkreis gestellt und dieser abgelehnt wurde. Einen Vorschlag für einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung im ASP-Sperrbezirk sowie bei Ablehnung Antrag auf Entschädigung hat der HBV erarbeitet. Er kann bei den HBV-Kreisgeschäftsstellen zusammen mit Erläuterungen zu Entschädigung, Versicherungsschutz und Haftungsfragen angefordert werden.

Der HBV fordert alle hessischen Schweinehalter dazu auf, ihre Betriebe auf die richtigen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, um zu verhindern, dass das Virus in den eigenen Bestand eingetragen wird. Die strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung sowie Schuhwerk sei eine wichtige Maßnahme. Grundsätzlich müssen sich landwirtschaftliche Betriebe laut HBV zwingend an die Beschränkungen ihrer jeweiligen Kreise halten, denn es habe oberste Priorität, dass das Virus nicht weitergetragen wird. Eine Liste der bisher schon zugelassenen Schlachtstätten zum Schlachten von Schweinen aus der ASP-Sperrzone II hat der HBV auf seiner Website zum Download bereitgestellt (kurzlinks.de/rtup). Informationen für Schweinehalter in Rheinland-Pfalz hat der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd zusammengefasst, siehe Pfälzer Bauer/Der Landbote auf Seite 45.

Personen, die ein totes Wildschwein entdecken, können dies neben den von den Landkreisen eingerichteten Bürgertelefonen (zum Beispiel Groß-Gerau unter 06152/989898) auch auf der Website des Tierfund-Katasters melden (www.tierfund-kataster.de) oder über die TFK-App des Deutschen Jagdverbandes, empfiehlt die Stadt Frankfurt auf ihrer Website. Tierfunde ließen sich so einfach und exakt über die Standort-Funktion erfassen und melden. Das Kataster verkürze die Meldewege zwischen den beteiligten Instituten und erhöhe die Reaktionsgeschwindigkeit. Das Friedrich-Loeffler-Institut erhalte direkt aus dem Tierfund-Kataster eine Meldung, wenn Nutzer tote Wildschweine eintragen, und leite die Fundorte an das zuständige Veterinäramt weiter. So könnten Behörden schnellstmöglich eine Untersuchung des Kadavers durchführen und Maßnahmen einleiten.

LW – LW 26/2024