Neue Richtwerte für Aufwuchsschäden 2007/08

Die Getreide- und Rapsernte in Hessen ist abgeschlossen. Die Preise für die Produkte stiegen im Erntezeitraum kräftig an. Betrachtet man den Erntezeitraum vom 15. Juli bis 15. August, so war pro Woche ein Preisanstieg von 1,00 Euro pro dt zu verzeichnen. Die bekannten Ursachen sind geringere Ernten in Europa und höhere Nachfrage am Weltmarkt, da hier wie auch in anderen Teilen der Erde beispielsweise in Australien deutlich niedrigere Ernten wegen anhaltender Trockenheit zu verzeichnen waren. Die Erträge in Hessen liegen je nach Region um bis zu 20 Prozent unter dem mehrjährigen Durchschnitt der vergangenen Jahre. Die in den Tabellen angegebenen Richtwerte resultieren aus den Verkaufspreisen der landwirtschaftlichen Kulturen in der Ernte, frei erste Erfassungsstufe. In den aufgeführten Preisen und Richtwerten der Tabelle ist die Umsatzsteuer enthalten. Betriebe, die steuerlich als „Pau­scha­lie­­rer“ gelten, erhal­ten den Scha­denser­satz­an­spruch inklusive Um­satzsteuer. Bei den wenigen Betrieben, die für Re­gel­besteu­erung optiert haben, kann der nach den Richt­werten berechnete Schadenser­satz­an­spruch um die Umsatzsteuer gekürzt werden.

Wirtschaftseigenes Futter

Da wirtschaftseigene Futter­mit­tel, insbesondere Gras- und Mais­silagen, in der Regel nicht beliebig zu kaufen sind und daher auch keine allgemein gültige Marktpreise bestehen, werden die Preise für den entgangenen Fut­terwert vom Preis der Ersatzfuttermittel abgeleitet. Bis zu einem bestimmten Prozentsatz ist Grundfutter durch Getreide austauschbar. Erst wenn Grundfutter in der Ration durch Getreide aus ernährungsphysiologischen Grün­den nicht mehr ersetzbar ist, findet ein Ersatz durch Zukaufgrundfutter oder ein vergleichbares Handelsfuttermittel wie Nassschnitzel, Maiskleberfutter, Bier­treber und andere statt.
Wie im gesamten Schadensrecht gilt auch bei der Beschaffung von Ersatzfuttermitteln der Grund­satz, dass der Geschädigte alles zu tun hat, um den Schaden so ge­ring wie möglich zu halten. Demnach ist bei der Berechnung des Schadens die Ersatzfutterration heranzuziehen, die bei gleichen wertbe­stimmenden Inhaltsstoffen am wenigsten kos­tet. Dennoch wird der Schadensersatz für Aufwuchsschäden insbesondere für Silomais in diesem Jahr deutlich höhere Kosten verursachen. Das liegt zum einen an den gestiegenen Getreide­preisen und damit auch der oben genannten Ersatzfutter­mit­tel, an denen sich der Silomaispreis orientiert, aber auch an der großen Zahl der Biogasanlagen, die Silomais als Gär­substrat benötigen.

Ökologische Betriebe

Wildtiere verschonen bei der Nahrungssuche auch nicht die ökologisch bewirtschafteten Flächen. Gleich dem konventionel­len Landbau entstehen auch in der Öko-Landwirtschaft Jahr für Jahr Wildschäden. Die Voraussetzung für eine unbürokratische und einvernehmliche Schadensregulierung zwischen Jagdpächter und Landwirt sind beiderseits anerkannte Richtwerte für den Scha­densersatz. Die Richtwer­te wurden für entschädigungspflichtige Ökokulturen für das Jahr 2007/08 neu festgesetzt. Die Richtwerttabellen sind unter www.rp-kassel.de > Umwelt & Verbraucher > Landwirtschaft/Weinbau > Sachverstän­dige erhältlich.

Die Richtwerte für Aufwuchsschäden 2007/2008 können Sie sich hier im pdf-Format runterladen.