Infektionsketten unterbrechen
Nächste Schritte zur ASP-Bekämpfung in Hessen
Das Hessische Landwirtschaftsministerium (HMLU) hat die nächsten Schritte zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bekanntgegeben. Bei einem Ortstermin in Mörfelden-Walldorf erklärten Experten neue Schritte bezüglich der Strategie, mit der die Tierseuche eingedämmt werden soll – mit besonderem Fokus auf das infizierte Gebiet, die Sperrzone II, so das HMLU in einer Pressemittelung. Die Zahl der mit ASP-infizierten Wildschweine steigt nur noch leicht, bis zum Freitag vergangener Woche waren es insgesamt 149 positiv getestete Tiere, davon 127 im Landkreis Groß-Gerau, 15 im Landkreis Bergstraße und 7 im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Die Erkundung des Seuchengeschehens sei weit vorangeschritten, die Seuchenlage weniger dynamisch, so das HMLU. Es seien in großem Umfang taktische Elektrozäune und außerdem stünden bereits etliche Abschnitte des Festzauns. „Damit sind wir mit der Eindämmung der Seuche seit Ausbruch Mitte Juni einen großen Schritt vorangekommen. Jetzt liege ein Fokus auf der Reduktion der Wildschweinbestände in der Sperrzone II, so das HMLU. Damit verfolge man das Ziel, die um das infizierte Gebiet liegende seuchenfreie Sperrzone I vor einem möglichen Übertritt infizierter Wildschweine zu schützen und unternehme alles Notwendige, um die Afrikanische Schweinepest weiter einzudämmen, so der Leiter der StabsÂeinheit Schwarzwildmanagement im HMLU, Volker Höhler.Zunächst galt für die Sperrzone II ein absolutes Jagdverbot, um möglicherweise infizierte Wildschweine nicht in seuchenfreie Gebiete zu vertreiben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage bezüglich des Geschehens der Tierseuche konnten am 9. September erste Lockerungen für die Jagd beschlossen werden, unter anderem ist die Bejagung von Schalenwild (außer Schwarzwild) unter Auflagen erlaubt. Der nächste Schritt sieht vor, die Wildschweindichte in der Sperrzone II zu reduzieren, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Sperrzone I zu schützen.
Seuchenbekämpfung mit Fallen
Dafür werden in Hessen künftig in der Sperrzone II Fallen – sogenannte Saufänge – eingesetzt. Diese seien eine bewährte Maßnahme, welche bereits im europäischen Ausland sowie in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zur ASP-Bekämpfung zum Einsatz kommen. Ausschließlich der Saufang ermögliche es, ganze Rotten auf einmal zu entnehmen, ohne die Tiere zu beunruhigen und eine Versprengung der Seuche in bisher noch nicht infizierte Gebiete zu vermeiden.
Wichtig sei es, auf einen tierschutzgerechten Einsatz zu achten. Die Wildschweine würden durch Anfüttern langsam an die Anlage gewöhnt, um von Beginn an Stress zu reduzieren. Die Saufänge würden kontinuierlich überwacht, um vor allem beim Auslösen der Falltür sicherzustellen, dass sich die gesamte Rotte in der Anlage befindet, keine anderen Tiere mitgefangen werden und sich kein Wildschwein beim Auslösen der Fallentür verletzten kann. Der Abschuss erfolge durch geschultes Personal, erläutert Prof. Michael Lierz von der Justus-Liebig-Universität Gießen, wildbiologischer Berater des HMLU. Er hat zum Thema Saufänge geforscht und eine Studie zu deren tierschutzgerechtem Einsatz im Jahr 2022 abgeschlossen. Auch die neuen Maßnahmen zur ASP-Bekämpfung werden von der hessischen Jägerschaft unterstützt: Der Einsatz von Saufängen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung habe sich bereits in anderen Bundesländern bewährt. So könne es gelingen, ganze Wildschweinrotten zu entnehmen und die Infektionsketten zu unterbrechen, so Markus Stifter, Pressesprecher des Landesjagdverbandes Hessen. Im Gegensatz zu einer unkontrollierten Durchseuchung könne so das ASP-Geschehen in Südhessen schneller kontrolliert werden. Die Maßnahme komme einem gesunden Tierbestand der Zukunft zugute.
Regelungen für Sperrzone I bleiben bestehen
In der Sperrzone I, die auch als Pufferzone bezeichnet wird und den äußeren, infektionsfreien Rahmen um das vorläufige Infektionsgebiet (Sperrzone II) bildet, sind weiterhin Bewegungs- und Erntejagden, teilweise unter Auflagen, möglich.
LW – LW 39/2024