Privatwirtschaftlich finanzierter Interventionsfonds skeptisch beurteilt

KW 30 Seite 35

In der Diskussion um die künftige Ausgestaltung der Milchmarktpolitik nimmt der Vorschlag eines privat von den Milcherzeugern finanzierten Umlagesystems zur Stützung des Milchpreises auf einem bestimmten Niveau einen breiten Raum ein. Die deutschen Molkereien sollen nach diesem Vorschlag vom Milchgeld eine freiwillige Abgabe an einen privatrechtlichen Fonds in einer Höhe von 0,5 Cent/KG angelieferter Milch abführen.

Die deutschen Molkereien sollen vom Milchgeld eine freiwillige Abgabe an einen privatrechtlichen Fonds in einer Höhe von 0,5 Cent/KG angelieferter Milch abführen.

Foto: Katzensteiner/pixelio

Mit diesen Mitteln sollen bei festgestellter Marktschwäche Interventionsmaßnahmen wie Ankauf, Lagerhaltung, Beihilfen und Ausfuhrerstattungen finanziert werden. Zu der Frage der rechtlichen Zulässigkeit eines solchen Interventionsfonds liegt zwischenzeitlich ein Rechtsgutachten vor, das vom BDM und vom Milchindustrieverband (MIV) in Auftrag gegeben wurde.  Es setzt sich detailliert mit einer möglichen privatrechtlichen Ausgestaltung des vorgeschlagenen Fonds sowie seiner europarechtlichen Problematik im Hinblick auf die bestehende Marktordnung auseinander. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass alle auf die Stützung des Milchpreises gerichteten Vereinbarungen oder Beschlüsse der am System beteiligten Unternehmen und Verbände dem europäischen Kartellverbot unterliegen. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme von dem Kartellverbot sind nach diesem Gutachten nicht erfüllt. Folge davon ist, dass alle Beschlüsse und Vereinbarungen aufgrund dieses Systems nichtig und für die Beteiligten rechtlich nicht verbindlich und damit auch nicht durchsetzbar sind.  
Die Kartellvorschriften geben darüber hinaus der EU-Kommission die Möglichkeit, Geldbußen gegen jedes beteiligte Unternehmen zu verhängen. Die EU-Kommission hat von dieser Möglichkeit während der BSE-Krise Gebrauch gemacht, indem sie gegen sechs Verbände der französischen Fleischwirtschaft Bußgelder in Höhe von 16,6 Mio. Euro verhängt hat, davon alleine 12 Mio. Euro zu Lasten des französischen Bauernverbandes FNSEA wegen einer Vereinbarung von Mindestpreisen und Importbeschränkungen.
Zudem sieht das Rechtsgutachten die Gefahr von  Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen dritter Marktbeteiligter gegen das Kartell, wenn diese durch den Markteingriff zu Preiszugeständnissen gezwungen werden oder durch höhere Einstandskosten geringere Gewinne zu verzeichnen haben.  hbv