Stichtagsmeldung Schafe und Ziegen
Hintergrund: Die Stichtagsmeldung zum 1. Januar eines jeden Jahres (erstmals im Januar 2008) diene rechtlich der Überprüfung der Daten aus den Übernahmemeldungen. Die Viehverkehrsverordnung schreibe dafür die Meldung der Anzahl von Schafen und Ziegen, getrennt nach Altersgruppen bis einschließlich neun Monate, zehn bis einschließlich 18 Monate und ab 19 Monaten vor. Dabei sei eine Meldefrist von zwei Wochen einzuhalten. Weitere Informationen erteilt der HVL unter 06631/784-50 sowie die Fachberatung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen unter 0561/7299-264. LW