Den Lkw-Führerschein vor September 2009 machen
Kenntnisse müssen künftig alle fünf Jahre aufgefrischt werden
Landwirte und Lohnunternehmer können häufig für die Arbeiten in ihren Betrieben einen Lkw-Führerschein gut gebrauchen. Außerdem verdienen sich gerade Junglandwirte durch den Lkw-Führerschein gerne etwas hinzu, wie bei einer Tätigkeit in einer Lade- und Abfuhrgemeinschaft für Zuckerrüben. Allerdings reicht künftig der Lkw-Führerschein CE nicht mehr aus, wenn man gewerblich Lkw fährt.
Lkw-Fahrer müssen künftig in Deutschland aufgrund der UmsetÂzung einer EU-RichtÂlinie neben dem Führerschein die BerufskraftÂfahrerausbildung mit Prüfung vor der IHK vorweisen. Dies gilt für alle Fahrzeuge ab 3,5 t. Selbst die EU erwartet aber nicht, dass jetzt alle Lkw-Fahrer die Berufskraftfahrerausbildung nachholen müssen. Wer den Lkw-Führerschein bis zum 10. SepÂtemÂber 2009 erÂworÂben hat, muss die PrüÂfung zum Berufskraftfahrer nicht nachweisen. Wer also mit dem GeÂdanÂken spielt, einen Führerschein Klasse C zu machen, sollte dieses daher möglichst bis zum Stichtag, 10. SepÂtemÂber 2009, gemacht haben.Dennoch werden alle Lkw-FahÂrer von diesem Gesetz betrofÂfen sein. Denn alle fünf Jahre muss man dann als Lkw-Fahrer seine Kenntnisse auffrischen – egal ob man den FühÂrerschein vor oder nach dem Stichtag gemacht hat. Dabei bleibt der Führerschein gültig, auch wenn man die Weiterbildung nicht macht. Man darf dann jedoch keinen gewerblichen GüÂterÂtransport durchführen.
Die WeiÂterbildung umfasst innerhalb von fünf Jahren 35 Stunden und betrifft Fragen zu den Fachgebieten: FahrdyÂnamik und SicherheitsÂtechnik, wirtschaftliches Fahren, LaÂdungsÂsicherung sowie rechtliÂche Rahmenbedingungen. Man kann die WeiÂterbildung aufteilen: so zum Beispiel kann jedes Jahr ein Kurs von sieben Stunden zur Weiterbildung absolviert werden. Eine Prüfung gibt es nicht. Die FortÂbilÂdunÂgen werden von den DeuÂla-SchuÂlen und anderen FahrschuÂlen durchgeführt.
Bis zum 10. SepÂtember 2014 muss jeder Lkw-Fahrer diese WeiterbilÂdung nachÂweisen, welches auf dem Karten-Führerschein vermerkt wird, der alle fünf Jahre neu ausgestellt wird. Der graue oder roÂsaÂfarbene Führerschein hat damit endgültig ausÂgedient. Außerdem gilt für alle Lkw-FahÂrer ab dem Alter von 50 Jahren, dass sie nach eiÂnem ärztlichen Gutachten ihren Führerschein auf weitere fünf JahÂre verlängern können.
Interessierte erhalten weitere Informationen bei der Deula WitÂÂzenhausen – Lehranstalt für angeÂwandte Technik – unter der RufÂÂnummer 05542/60030, ferner unter: www.deula-witzenhausen.de.