Den Lkw-Führerschein vor September 2009 machen

Kenntnisse müssen künftig alle fünf Jahre aufgefrischt werden

Landwirte und Lohnunternehmer können häufig für die Arbeiten in ihren Betrieben einen Lkw-Führerschein gut gebrauchen. Außerdem verdienen sich gerade Junglandwirte durch den Lkw-Führerschein gerne etwas hinzu, wie bei einer Tätigkeit in einer Lade- und Abfuhrgemeinschaft für Zuckerrüben. Allerdings reicht künftig der Lkw-Führerschein CE nicht mehr aus, wenn man gewerblich Lkw fährt.

Lkw-Fahrer müssen künftig Weiterbildungsnachweise erbringen.

Foto: Dr. Moennig

Lkw-Fahrer müssen künftig in Deutschland aufgrund der Umset­zung einer EU-Richt­linie neben dem Führerschein die Berufskraft­fahrerausbildung mit Prüfung vor der IHK vorweisen. Dies gilt für alle Fahrzeuge ab 3,5 t. Selbst die EU erwartet aber nicht, dass jetzt alle Lkw-Fahrer die Berufskraftfahrerausbildung nachholen müssen. Wer den Lkw-Führerschein bis zum 10. Sep­tem­ber 2009 er­wor­ben hat, muss die Prü­fung zum Berufskraftfahrer nicht nachweisen. Wer also mit dem Ge­dan­ken spielt, einen Führerschein Klasse C zu machen, sollte dieses daher möglichst bis zum Stichtag, 10. Sep­tem­ber 2009, gemacht haben.

Dennoch werden alle Lkw-Fah­rer von diesem Gesetz betrof­fen sein. Denn alle fünf Jahre muss man dann als Lkw-Fahrer seine Kenntnisse auffrischen – egal ob man den Füh­rerschein vor oder nach dem Stichtag gemacht hat. Dabei bleibt der Führerschein gültig, auch wenn man die Weiterbildung nicht macht. Man darf dann jedoch keinen gewerblichen Gü­ter­transport durchführen.

Die Wei­terbildung umfasst innerhalb von fünf Jahren 35 Stunden und betrifft Fragen zu den Fachgebieten: Fahrdy­namik und Sicherheits­technik, wirtschaftliches Fahren, La­dungs­sicherung sowie rechtli­che Rahmenbedingungen. Man kann die Wei­terbildung aufteilen: so zum Beispiel kann jedes Jahr ein Kurs von sieben Stunden zur Weiterbildung absolviert werden. Eine Prüfung gibt es nicht. Die Fort­bil­dun­gen werden von den Deu­la-Schu­len und anderen Fahrschu­len durchgeführt.

Bis zum 10. Sep­tember 2014 muss jeder Lkw-Fahrer diese Weiterbil­dung nach­weisen, welches auf dem Karten-Führerschein vermerkt wird, der alle fünf Jahre neu ausgestellt wird. Der graue oder ro­sa­farbene Führerschein hat damit endgültig aus­gedient. Außerdem gilt für alle Lkw-Fah­rer ab dem Alter von 50 Jahren, dass sie nach ei­nem ärztlichen Gutachten ihren Führerschein auf weitere fünf Jah­re verlängern können.

Interessierte erhalten weitere Informationen bei der Deula Wit­­zenhausen – Lehranstalt für ange­wandte Technik – unter der Ruf­­nummer  05542/60030, ferner unter: www.deula-witzenhausen.de.

Dr. K. Schröter, Deula Witzenhausen