Freie Hand bei der Verwendung zusätzlicher Modulationsmittel
Müller: Länder können Gelder in vollem Umfang im Milchbereich einsetzen
Die Bundesländer haben bei der Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel, die sich aus den Beschlüssen im Rahmen des Gesundheits-Checks der EU-Agrarpolitik ergeben, weitgehend freie Hand. Das hat Staatssekretär Dr. Gerd Müller vom Bundeslandwirtschaftsministerium klargestellt. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärte er, dass die zusätzlichen Modulationsmittel in vollem Umfang für Maßnahmen zur Flankierung des Milchquotenausstiegs eingesetzt werden könnten.
Nach Angaben von Müller haben alle Bundesländer schon jetzt umfangreiche Ausgaben zugunsten der neuen Herausforderungen in den bestehenden Programmen der Zweiten Säule vorgesehen. Damit sei die Verwendungsauflage auch ohne die zusätzlichen Modulationsmittel bereits überwiegend erfüllt. Deshalb könnten die Länder weitgehend frei darüber entscheiden, für welche Maßnahmen der EU-Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-Verordnung) sie die zusätzlichen Modulationsmittel einsetzten.
Umgehung der Progression praktisch ausgeschlossen
Müller macht in seinen Ausführungen zugleich deutlich, dass die Möglichkeit, der Progression durch Betriebsteilung zu entgehen, praktisch ausgeschlossen sei. Laut EU-Recht würden auch in Zukunft Betriebsinhaber keine Zahlungen erhalten, wenn feststehe, dass sie die Voraussetzungen für den Erhalt solcher Zahlungen künstlich geschaffen haben, um sich einen Vorteil zu verschaffen, der den Zielen der Stützungsregelung zuwiderlaufe.
Die zuständigen Behörden müssten bei Betriebsteilungen im Einzelfall prüfen, ob ein solcher Fall vorliege. Keinen Zweifel lässt der Staatssekretär daran, dass bei einem Zusammenschluss von zwei Unternehmen mit der Folge, dass die Direktzahlungsgrenze von 300 000 Euro überschritten wird, die progressive Modulation greift. Damit wird die über 300 000 Euro hinausgehende Summe an Direktzahlungen zusätzlich um 4 Prozent gekürzt.
Vorschläge der EU-Kommission zur Modulation spürbar abgemildert
Klar sei indes, so Müller, dass alle Direktzahlungen eines Unternehmens, die den Betrag von 5 000 Euro übersteigen, der zusätzlichen Basismodulation von 2 Prozent im Jahr 2009, 3 Prozent im Jahr darauf, 4 Prozent im Jahr 2011 und schließlich 5 Prozent im Jahr 2012 unterlägen. Müller erinnerte daran, dass es dem Bundeslandwirtschaftsministerium in den entscheidenden Verhandlungen zum Gesundheits-Check gelungen sei, die Modulationsvorschläge der EU-Kommission spürbar abzumildern. Der Gesamtumfang der in Deutschland anfallenden zusätzlichen ModuÂlationsmittel belaufe sich nunmehr in der Endstufe auf rund 242 Mio. Euro. Bei Umsetzung der Kommissionsvorstellungen hätte diese Summe dem Staatssekretär zufolge bei 425 Mio. Euro gelegen.
Ähnlich verhalte es sich bei der Progression: Liege deren Gesamtsumme nunmehr letztlich bei 19 Mio. Euro, wären es bei Realisierung der Brüsseler Vorstellungen 68 Mio. Euro gewesen. Müller bezeichnete die beschlossenen Kürzungen für alle Betriebstypen als „insgesamt noch verkraftbar“. Der Kompromiss stelle sicher, dass in den betroffenen Betrieben die zur Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen etwa im Milchbereich erforderliche Liquidität erhalten bleibe.Nach einer vorläufigen Aufstellung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, entfällt auf Niedersachsen und Bayern der Löwenanteil der zusätzlichen Modulationsmittel. Danach fallen im Jahr 2010 aufgrund der zusätzlichen Kürzung der Direktzahlungen im Jahr 2009 in beiden Ländern jeweils rund 14 Mio. Euro an. Diese Summe steigt in den Folgejahren mit den weiteren Modulationsschritten an und erreicht 2013 infolge der zusätzlichen Basismodulation von 5 Prozent sowie der Progression in Niedersachsen gut 36 Mio. Euro und in Bayern rund 35 Mio. Euro. Am wenigsten wirkt sich die zusätzliche Modulation im Saarland sowie in Hessen und Rheinland-Pfalz aus. age