Was tun, wenn Kontraktgetreide abgewiesen wird?

Annahmeverweigerung wegen angeblicher Qualitätsmängel häuft sich

In der letzten Zeit häufen sich Fälle, in denen Konsumgetreidepartien von den Abnehmern gestoßen wurden. Begründet wird dies mit Qualitätsmängeln (Beispiel überhöhter Eiweißgehalt bei Braugers­te) oder Verunreinigungen (beispielsweise Kornkäferbefall). Offensichtlich betrifft dies aber oft Ware, über die während der Hochpreisphase Verträge abgeschlossen worden war. Was kann der Landwirt tun, wenn seine Vertragsware nicht abgenommen wird? Das LW befragte den Pflanzenbauberater Günther Völkel vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH).

Günther Völkel vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)

LW: Herr Völkel, Landwirte klagen da­rüber, dass vermehrt Vertragsware vom Abnehmer mit dem Hinweis auf Qualitätsmängel nicht abgenommen wird. Können Sie dies bestätigen?

Völkel: Die Tendenz hat zugenommen. Uns ist das gerade für Partien aufgefallen, für die in der Hochpreisphase Verträge abgeschlossen wurden. Unter dem Hinweis von vermeintlichen Qualitätsmängeln werden ganze Partien gestoßen.

LW: Was kann der Landwirt machen?

Völkel: Wir haben das Problem gesehen und bieten seit einiger Zeit eine Probenahme bei der Verladung von Konsumpartien durch unsere amtlich zugelassenen Probenehmer an. Diese Proben dienen dann als amtliche Rückstellprobe und können als Vergleichsmuster bei Streitigkeiten herangezogen werden. Das heißt, sie wird nur im Streitfall analysiert.

LW: Wie läuft die Beprobung in der Praxis ab?

Völkel: Die Partien werden beim Beladen beprobt. Dazu sollte der Landwirt rechtzeitig, das heißt mindestens einen Tag vorher, anrufen. Das ist ja planbar. Der Landwirt bekommt nach der Beprobung eine entsprechende Bescheinigung, die mit Datum und dem Kennzeichen des Wagens versehen ist, so dass die Probe und die Partie eindeutig einander zugeordnet werden können. Seit wir diese Bescheinigungen ausstellen, gibt es schon viel weniger Probleme, allein durch den psychologischen Effekt beim Abnehmer.
 
LW: Und was ist, wenn der Landwirt keine Rückstellprobe hat, beispielsweise vor der Mühle steht, und seine Vertragsware aufgrund vorgeblicher Mängel nicht abgenommen wird?

Völkel: Auch dann gibt es die Möglichkeit, eine amtliche Beprobung durch unsere Probenehmer durchführen zu lassen.

LW: Was kostet das?

Völkel: Die Probenahme kostet etwa 50 Euro. Zusatzkosten können allerdings entstehen, wenn die Beprobung länger dauert.

LW: Wer übernimmt die Kosten für die Beprobung und für die Analyse im Streitfall?

Völkel: Dies sollte man im Verkaufsvertrag, den der Landwirt über Getreide oder andere Früchte abschließt, regeln, so wie auch die anderen Modalitäten in einem Vertrag geregelt werden sollten.

LW: Wie viele Probennehmer stehen in Hessen beim LLH zur Verfügung?

Völkel: Wir haben rund 15 Mitarbeiter im LLH, die die Probennahme durchführen können.

LW: Was sollten die Landwirte generell in puncto Qualität ihrer Verkaufspartien beachten?

Völkel: Man sollte sich vor der Vermarktung immer einen Ãœberblick über die Qualität des Getreides verschaffen. Also selber eine Durchschnittsprobe ziehen, und zwar nicht nur von oben weg, sondern von mehreren Stellen. Das Getreide kann man dann auf den Tisch ausschütten. So gewinnt man einen Ãœberblick über Besatz und über einen eventuellen  Käferbefall. Auch sollte man eine Analyse des Rohproteingehalts machen lassen. Das Interview führte Cornelius Mohr

In Hessen kann man sich wegen einer amtlichen Beprobung an das LLH wenden,  0561/7299-287. Landwirte, die in Rheinland-Pfalz von ihrem Erntegut Rückstellproben ziehen lassen wollen, wenden sich an die ADD in Trier ( 0651/9494-525) oder die SGD Nord in Koblenz ( 0261/120-0).