Zusätzliche Modulation erfordert Anpassung der Förderung
Entscheidung über Änderung der Länderprogramme bis Mitte 2009
Die Verwendung der zusätzlichen Modulationsgelder, die sich aus den Beschlüssen im Rahmen des Gesundheits-Checks der Gemeinsamen Agrarpolitik ergeben, erfordert sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eine Reihe von Anpassungen. Das hat Staatssekretär Dr. Gerd Müller vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorvergangene Woche im Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages deutlich gemacht.
Danach geht die Bundesregierung davon aus, dass die Rechtstexte zu den Brüsseler Beschlüssen im nächsten EU-Agrarrat am 19. Januar beschlossen werden. Anschließend müssen hierzulande der Nationale Strategieplan einschließlich der Verteilung der zusätzlichen Modulationsmittel, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie die Förderprogramme der Länder überarbeitet werden. Müller nannte als Frist dafür den 30. Juni diesen Jahres. Dann könnten die geänderten Programme bis Jahresende von der Kommission genehmigt werden. Die Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der GAK soll sogar bis Mai fallen. Allerdings kann der Zeitplan dem Vernehmen nach nur eingehalten werden, wenn sich die Länder über die Verteilung der zusätzlichen Modulationsgelder einig sind. Bislang fordert das Saarland eine Umverteilung, während alle anderen Länder der Auffassung sind, dass die Modulationsmittel in dem Land verbleiben sollten, in dem sie anfallen. Sollte kein Einvernehmen zu erreichen sein, wird ein Gesetzgebungsverfahren notwendig. Dies könnte den Zeitplan ins Rutschen bringen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) will eigenen Angaben zufolge bei den anstehenden Beratungen zur Gemeinschaftsaufgabe darauf drängen, dass die zusätzlichen Modulationsmittel an die Landwirtschaft zurückfließen und dass Begleitmaßnahmen für Milchviehhalter attraktiv ausgestaltet werden.
Schätzungen zufolge fallen durch die Anhebung der Basismodulation und die Progression in der Endstufe im Jahr 2012 in Deutschland insgesamt 242 Mio. Euro an, die 2013 eingesetzt werden können. Die Kofinanzierungsmittel belaufen sich dann auf rund 66 Mio. Euro. Bekanntlich wurden die Kofinanzierungssätze für die zusätzliche Modulation auf 75 Prozent, in den neuen Ländern sogar auf 90 Prozent angehoben. Zu den Mitteln aus der zusätzlichen Modulation und deren Kofinanzierung kommen ab 2011 ungenutzte Direktzahlungen der Ersten Säule von jährlich gut 43 Mio. Euro. In der Summe stehen damit 2013 in Deutschland zusätzlich rund 351 Mio. Euro für neue Fördermaßnahmen der Zweiten Säule zur Verfügung. 2010 liegt diese Summe bei 129 Mio. Euro, sie steigt 2011 auf 241 Mio. Euro und erreicht 2012 knapp 298 Mio. Euro. age