Das sagt der Koalitionsvertrag zur Landwirtschaft

Umverteilung und Ökologisierung auf der Agenda von Rot-Grün

Der Koalitionsvertrag zwischen der SPD und den Grünen in Hessen ist aufgrund der nicht zustande gekommenen Ministerpräsidenten-Wahl von Andrea Ypsilanti zwar Makulatur. Dennoch zeigen sie die Positionen der beiden Parteien, da es sich um eine Handlungsanweisung handelt, konkret auf und sind deshalb im Hinblick auf die Landtagswahl am 18. Januar interessant. Hier einige Auszüge des Vertrages zum Thema Landwirtschaft:

Mit einer Bundesratsinitiative wollten SPD und Grüne sich für die Wiedereinführung der Steuerermäßigung für Biokraftstoffe einsetzen sowie für den Wegfall des Beimischungszwangs und für die Einführung einer Zertifizierung der Anbaukonzepte für Bioenergie und Biorohstoffe nach nachhaltigen Anbaukriterien.

Wassercent

Soweit es sich um die Steuerermäßigung handelt, deckt sich dies mit den Forderungen des Berufsstandes. Weiter heißt es in dem Vertrag, dass ein Wassercent erhoben werden soll, und zwar unter anderem auf die Entnahme von Grundwasser, was die Landwirtschaft hauptsächlich bei der Beregnung, aber auch bei der Entnahme von Wasser für die Viehtränken betreffen würde. Auf der anderen Seite sollen die Gelder, die auch von Kraftwerksbetreibern zu leisten wären, zweckgebunden unter anderem für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verwendet werden.

Konkret ans Portemonnaie der Bauern würde eine Änderung des Schwerpunktes im Entwicklungsplan Ländlicher Raum gehen, wie er im rot-grünen Koalitionsvertrag vorgesehen war. Dieser sollte nämlich überprüft werden, um die Einzelprogramme stärker auf Fragen des Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutzes, der Schaffung von Arbeitsplätzen, des demografischen Wandels und der Schaffung regionaler Wertschöpfungsketten auszurichten.

Verbandsklagerecht

In puncto Naturschutz wollte rot-grün in ihrem Vertrag „mit einem neuen Naturschutzgesetz an die rot-grüne Naturschutztradition anknüpfen“. Das heißt dann zum Beispiel „Wir werden die Rechte der Naturschutzbeiräte wieder ausweiten und das Verbandsklagerecht erneut herstellen.“ Das könnte in der Praxis bedeuten, dass ein Naturschutzverband gegen den Bau einer Stallanlage vorgeht. Die Frage ist auch, warum den Naturschutzverbänden ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden soll, nicht aber den Wirtschaftsverbänden.

Sparsamer Umgang mit Flächen angestrebt

Weitgehend im Einklang mit den berufsständischen Zielen ist die nachhaltige Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik, die Priorität genießen sollen. Dazu gehört der sparsame Umgang mit Flächen.

„Die Naturschutzausgleichsabgabe soll kommunalfreundlicher als bisher für die Umwelt entlastende Maßnahmen verwendet werden. Die Kompensation muss in der Regel dort stattfinden, wo die Belastung vorgenommen werden soll, das heißt es wird ein direkter natürlicher Ausgleich in der Nähe erfolgen.

Für die Landwirtschaft in Ballungsräumen kann dies allerdings heißen, dass sie doppelt, durch die bauliche Maßnahme und die naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme betroffen ist.

Umschichtung von Mitteln

„Die meisten Landwirte in Hessen stellen sich der schwierigen Aufgabe, die Produktion gesunder Nahrung unter Schonung natürlicher Ressourcen mit den ökonomischen Zwängen in Gleichklang zu bringen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Was ist mit dem Rest der Landwirte, fragt man sich da.

Wiederum ans den Geldbeutel der Landwirte wäre folgende Forderung aus dem Koalitionsvertrag gegangen: „Wir wollen uns dafür einsetzen, dass EU-Mittel aus dem Bereich der Direktzahlungen zugunsten umweltbezogener Leistungen im Agrarbereich und für die Entwicklung der ländlichen Räume umgeschichtet werden.“

Einzelbetriebliche Investitionsförderung Landwirtschaft soll mit dem Ziel überprüft werden, die vorhandenen Mittel stärker und vorrangig auf die Ökologisierung der Landwirtschaft und die artgerechte Tierhaltung auszurichten.

Tierschutzverbände in den Vollzug einbinden

Sehr sonderbar mutet folgende Forderung an: „Wir wollen das Ehrenamt im Tierschutz stärken. So sollen die Tierschutzorganisationen stärker in den Vollzug eingebunden werden. Ihre Möglichkeiten, Entscheidungen noch einmal überprüfen zu lassen, soll verbessert werden. Es wird die Einführung eines Klagerechts für anerkannte Tierschutzverbände und Landestierschutzbeauftragte geprüft“, so der Vertrag. Für den Vollzug sind normalerweise die Polizei oder in Tierschutzfragen auch die Amtsveterinäre zuständig. Sollen also Mitglieder von Tierschutzverbänden in die Ställe geschickt werden? CM