Land und TSK bezahlen Blauzungenimpfstoff 2009
Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
Wichtige Beschlüsse wurden unter dem Vorsitz von Heribert Metternich gefasst. Auch im Jahr 2009 werden sich das Land Rheinland-Pfalz und die TSK die Kosten für den BlauzunÂgenimpfstoff teilen, soweit sie nicht von der EU übernommen werden.
Land übernimmt 50 Prozent wie zuvor
Auch zu den ImpfunÂgen bei Rindern, Schafen und Ziegen wird wieder ein Zuschuss geleistet, dessen Höhe noch nicht genau feststeht, der sich aber voraussichtlich etwa in der Höhe von 2008 bewegen wird (1 Euro pro Impfung und Rind, 0,75 Euro pro Impfung und Schaf sowie Ziege). Auch von dieÂsen Impfzuschüssen wird das Land 50 Prozent übernehmen, womit wieder der größte Kostenanteil der Impfung zumindest für größere Betriebe nicht vom Tierhalter zu tragen ist. Diese EntÂscheidung ist unabhängig davon, ob ein Kombinationsimpfstoff gegen die BlauzungenvirusÂtypen 1 und 8 rechtzeitig verimpft werden kann, ob nur gegen BTV8 oder mit zwei ImpfstofÂfen und zwei gleichzeitigen Injektionen gegen die beiden Virustypen geimpft wird. Wie die Impfung genau aussehen wird, entscheidet sich in Kürze. Die Vertreterversammlung war sich aber einig in der Forderung, die Impfstoffbeschaffung so zu gestalten, dass die ImpfunÂgen vor dem Weideauftrieb im Mai abgeschlossen sind.
Mit erheblichen Mitteln von der Tierseuchenkasse unterstützt werden weiterhin die BHV1-Untersuchungen, Brucellose-Untersuchungen bei Rindern, Schafen und Ziegen, sowie LeuÂkose-Untersuchungen bei Rindern. Diese Leukose-Untersuchungen müssen bei Milchkühen nur noch einmal in drei Jahren mit Hilfe der Tankmilch untersucht werden, was eine starke Kostenreduktion für die TSK bedeutet. Die Probenentnahme erfolgt weiter automatisch.
Gestrichen aus dem Beihilfeprogramm der Tierseuchenkasse wurde die Kostenübernahme für BHV1-Impfstoffe in Mastbeständen im Sinne der Gleichbehandlung mit den übrigen RinÂder haltenden Betrieben, weil ab Anfang Januar 2009 die Gesamtbestandsimpfpflicht für alle nicht BHV1-freien Betriebe in Rheinland-Pfalz besteht, ohne dass diese Impfstoffkosten erÂsetzt bekommen.
Die BHV1-Sanierung schreitet fort, und Rheinland-Pfalz muss versuchen, den Anschluss nicht zu verlieren. Die Abschaffung der letzten BHV1-Reagenten aus dem Bestand ist der entscheidende Schritt zur BHV1-Freiheit. Die TSK zahlt weiter eine Beihilfe für die AusmerÂzung der letzten bis zu fünf BHV1-Reagenten.
Anmeldung bei Veterinärbehörde notwendig
Voraussetzung sind die vorherige Anmeldung bei der zuständigen Veterinärbehörde und die Schlachtung der Reagenten, für die ein Antrag gestellt werden soll, innerhalb von drei Monaten. Dann kann für bis zu sechs Jahre alte Tiere eine Beihilfe von 300 Euro plus gegebenenfalls 50 Euro Herdbuchzuschlag und für die über sechs Jahre alten Tiere eine Beihilfe von 150 Euro plus 50 Euro bezahlt werden. Der Vertreterversammlung konnte wieder ein ausgeglichener Haushaltsplan mit einem GeÂsamtvolumen von zirka 4 Mio.Euro präsentiert und beschlossen werden. Positiv ist, dass der Beitrag für Schweine für das Jahr 2009 halbiert werden konnte. Die lange Periode der Schweinepestfreiheit bei den verbliebenen, leider nicht mehr sehr zahlreichen Schweinen in Rheinland-Pfalz ermöglicht damit erstmals einen Beitrag in der Höhe anderer Bundesländer. Die Beiträge für Schafe, Ziegen, Pferde und Bienen bleiben unverändert, was bedeutet, dass für Pferde und Bienen auch 2009 kein TSK-Beitrag zu entrichten ist. Die Entwicklung der Beiträge für die Rinder stellt sich erwartungsgemäß unerfreulicher dar: Rinderhalter müssen pro Tier 1,30 Euro mehr als im Vorjahr bezahlen, was von der hohen finanziellen Belastung durch die Blauzungenkrankheit (Entschädigungen, Impfstoff, Impfzuschuss) herrührt.
Schon jetzt macht die Tierseuchenkasse darauf aufmerksam, dass in drei Wochen die MeldeÂbögen für die Erhebung der Tierzahlen an Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter verschickt werden. Nach Landestierseuchengesetz und Satzung der TSK ist jeder Tierhalter verpflichÂtet, dieÂse Meldebögen mit den TierzahlÂangaben an den Dienstleister AgroData zurückzuschicken. Rinderzahlen zur Beitragserhebung werden wieder aus dem HIT abgefragt. HerÂvorzuheben ist, dass auch die Halter von Pferden und Bienen verpflichtet sind, ihre Tiere bei der TSK zu melden, wenn das noch nicht geschehen ist. Eine jährliche Nachmeldung ist hier aber nur bei erheblichen Bestandsveränderungen notwendig. tsk