Land und TSK bezahlen Blauzungenimpfstoff 2009

Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz

Auch im Jahr 2009 wird das Land Rheinland-Pfalz die Impfung der Rinder, Schafe, und Ziegen zu 50 Prozent unterstützen.

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In Bad Kreuznach kam die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse (TSK) zusammen, um ein sehr umfangreiches Tagungsprogramm abzuarbeiten. Das gesamte Sat­zungswerk der TSK musste neu aufgelegt werden, um ihre Beihilfeleistungen den Vorschrif­ten der EU anzupassen und auch dort genehmigt zu bekommen. Künftig ist es nicht mehr möglich, Beihilfen, wenn sie nicht für Tierverluste erbracht werden, direkt an den Tierhalter auszuzahlen. Der Dienstleister, meist der Tierarzt oder das Labor des Landesuntersu­chungsamtes, werden die Zahlungsempfänger sein. Mit ihnen muss auch die Abrechnung erfolgen.

Wichtige Beschlüsse wurden unter dem Vorsitz von Heribert Metternich gefasst. Auch im Jahr 2009 werden sich das Land Rheinland-Pfalz und die TSK die Kosten für den Blauzun­genimpfstoff teilen, soweit sie nicht von der EU übernommen werden.

Land übernimmt 50 Prozent wie zuvor

Auch zu den Impfun­gen bei Rindern, Schafen und Ziegen wird wieder ein Zuschuss geleistet, dessen Höhe noch nicht genau feststeht, der sich aber voraussichtlich etwa in der Höhe von 2008 bewegen wird (1 Euro pro Impfung und Rind, 0,75 Euro pro Impfung und Schaf sowie Ziege). Auch von die­sen Impfzuschüssen wird das Land 50 Prozent übernehmen, womit wieder der größte Kostenanteil der Impfung zumindest für größere Betriebe nicht vom Tierhalter zu tragen ist. Diese Ent­scheidung ist unabhängig davon, ob ein Kombinationsimpfstoff gegen die Blauzungenvirus­typen 1 und 8 rechtzeitig verimpft werden kann, ob nur gegen BTV8 oder mit zwei Impfstof­fen und zwei gleichzeitigen Injektionen gegen die beiden Virustypen geimpft wird. Wie die Impfung genau aussehen wird, entscheidet sich in Kürze. Die Vertreterversammlung war sich aber einig in der Forderung, die Impfstoffbeschaffung so zu gestalten, dass die Impfun­gen vor dem Weideauftrieb im Mai abgeschlossen sind.

Mit erheblichen Mitteln von der Tierseuchenkasse unterstützt werden weiterhin die BHV1-Untersuchungen, Brucellose-Untersuchungen bei Rindern, Schafen und Ziegen, sowie Leu­kose-Untersuchungen bei Rindern. Diese Leukose-Untersuchungen müssen bei Milchkühen nur noch einmal in drei Jahren mit Hilfe der Tankmilch untersucht werden, was eine starke Kostenreduktion für die TSK bedeutet. Die Probenentnahme erfolgt weiter automatisch.

Gestrichen aus dem Beihilfeprogramm der Tierseuchenkasse wurde die Kostenübernahme für BHV1-Impfstoffe in Mastbeständen im Sinne der Gleichbehandlung mit den übrigen Rin­der haltenden Betrieben, weil ab Anfang Januar 2009 die Gesamtbestandsimpfpflicht für alle nicht BHV1-freien Betriebe in Rheinland-Pfalz besteht, ohne dass diese Impfstoffkosten er­setzt bekommen.

Die BHV1-Sanierung schreitet fort, und Rheinland-Pfalz muss versuchen, den Anschluss nicht zu verlieren. Die Abschaffung der letzten BHV1-Reagenten aus dem Bestand ist der entscheidende Schritt zur BHV1-Freiheit. Die TSK zahlt weiter eine Beihilfe für die Ausmer­zung der letzten bis zu fünf BHV1-Reagenten.

Anmeldung bei Veterinärbehörde notwendig

Voraussetzung sind die vorherige Anmeldung bei der zuständigen Veterinärbehörde und die Schlachtung der Reagenten, für die ein Antrag gestellt werden soll, innerhalb von drei Monaten. Dann kann für bis zu sechs Jahre alte Tiere eine Beihilfe von 300 Euro plus gegebenenfalls 50 Euro Herdbuchzuschlag und für die über sechs Jahre alten Tiere eine Beihilfe von 150 Euro plus 50 Euro bezahlt werden. Der Vertreterversammlung konnte wieder ein ausgeglichener Haushaltsplan mit einem Ge­samtvolumen von zirka 4 Mio.Euro präsentiert und beschlossen werden. Positiv ist, dass der Beitrag für Schweine für das Jahr 2009 halbiert werden konnte. Die lange Periode der Schweinepestfreiheit bei den verbliebenen, leider nicht mehr sehr zahlreichen Schweinen in Rheinland-Pfalz ermöglicht damit erstmals einen Beitrag in der Höhe anderer Bundesländer. Die Beiträge für Schafe, Ziegen, Pferde und Bienen bleiben unverändert, was bedeutet, dass für Pferde und Bienen auch 2009 kein TSK-Beitrag zu entrichten ist. Die Entwicklung der Beiträge für die Rinder stellt sich erwartungsgemäß unerfreulicher dar: Rinderhalter müssen pro Tier 1,30 Euro mehr als im Vorjahr bezahlen, was von der hohen finanziellen Belastung durch die Blauzungenkrankheit (Entschädigungen, Impfstoff, Impfzuschuss) herrührt.

Schon jetzt macht die Tierseuchenkasse darauf aufmerksam, dass in drei Wochen die Melde­bögen für die Erhebung der Tierzahlen an Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter verschickt werden. Nach Landestierseuchengesetz und Satzung der TSK ist jeder Tierhalter verpflich­tet, die­se Meldebögen mit den Tierzahl­angaben an den Dienstleister AgroData zurückzuschicken. Rinderzahlen zur Beitragserhebung werden wieder aus dem HIT abgefragt. Her­vorzuheben ist, dass auch die Halter von Pferden und Bienen verpflichtet sind, ihre Tiere bei der TSK zu melden, wenn das noch nicht geschehen ist. Eine jährliche Nachmeldung ist hier aber nur bei erheblichen Bestandsveränderungen notwendig.  tsk