Gesetzliche Neuregelungen machen LSV zukunftsfest

Verbandsgeschäftsführer Stüwe im Gespräch

Optimistisch beurteilt der Geschäftsführer des neuen Spitzenverbandes der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV), Eckhart Stüwe, die Perspektiven der eigenständigen agrarsozialen Sicherung. „Mit dem zu Beginn des letzten Jahres in Kraft getretenen LSV-Modernisierungsgesetz (LSVMG) wurde die landwirtschaftliche Sozialversicherung zukunftsfest gemacht“, sagte Stüwe dem Pressedienst Agra-Europe. Seiner Auffassung nach wird dem agrarstrukturellen Wandel mit dem Gesetz Rechnung getragen.

Eckhart Stüwe

Foto: lsv

Zwar könne man sich nicht auf den neuen Vorgaben ausruhen, da sich der Strukturwandel unvermindert fortsetze; „wir sind aber optimistisch, mit den Instrumentarien des LSV-Modernisierungsgesetzes die Herausforderungen meistern zu können“, betonte der Jurist. Problematisch sind aus seiner Sicht allerdings die mit der Neuregelung verbundenen Einsparvorgaben. Nur wenige landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften (LBG) würden demnach in der Lage sein, die geforderte Reduzierung der Verwaltungskosten zu erreichen. Laut Gesetz dürfen die Verwaltungsausgaben der LBG in den Jahren 2008 bis 2010 maximal 90 Prozent der Ausgaben des Jahres 2006 erreichen. Stüwe geht davon aus, dass vor allem die LSV-Träger in größerer Entfernung zum LSV-Spitzenverband in Kassel Probleme bekommen werden. Für sie sei es schwierig, Personal an den Spitzenverband abzugeben und damit eigene Kosten zu senken. Der Geschäftsführer wies zugleich Kritik an vermeintlich hohen Verwaltungskosten in der LSV zurück. Entgegen vereinzelten, anderslautenden Darstellungen seien die Verwaltungskosten mit derzeit schon unter 5 Prozent der Gesamtausgaben „vergleichsweise niedrig“.

Neue Aufgaben

Der neue LSV-Spitzenverband hat am 1. Januar 2009 seine Arbeit aufgenommen. Er ist entstanden aus dem Zusammenschluss des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen (GlA), dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen (BlK) sowie dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (BlB). Nachdem die Verbände bereits in der Vergangenheit einige Aufgaben zentral wahrgenommen haben, wie etwa die Auszahlung der Altersrenten, wurde der Aufgabenkatalog mit dem LSVMG erheblich ausgeweitet. Nach Angaben von Stüwe obliegen dem Spitzenverband in Zukunft eine Reihe von Grundsatz- und Querschnittsaufgaben. Dazu zählen der Abschluss von Tarifverträgen, die Aufstellung von Grundsätzen zur Finanzausstattung und -verwaltung, die Öffentlichkeitsarbeit, der Erlass von verbindlichen Vorgaben für den Forderungseinzug, die Durchführung des Lastenausgleichs in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) sowie die Koordinierung der Schwerpunkte in der Unfallverhütung.

Verwaltungskostensenkung ein Kraftakt

Für machbar hält Stüwe die mit dem LSVMG verbundene Verpflichtung für die regionalen Träger, ihre Verwaltungskosten bis 2014 um 20 Prozent zu reduzieren. Der Geschäftsführer erinnerte daran, dass in der Vergangenheit bereits bei den landwirtschaftlichen Alterskassen 15 Prozent der Verwaltungskosten eingespart worden seien. „Dies war ein Kraftakt“, unterstrich Stüwe. Eine weitere 20-prozentige Reduzierung der Verwaltungskosten bedeute in der Summe Einsparungen von gut 60 Mio. Euro. Den Ansatz dafür sieht er vor allem in den Personalkosten. Da bis zum Jahr 2014 nahezu ein Viertel der insgesamt in der LSV Beschäftigten altersbedingt ausscheiden werde, könnte dieses Einsparziel dem Geschäftsführer zufolge bezogen auf das gesamte LSV-System erreicht werden.

Als weitere zentrale politische Ziele des LSVMG bezeichnete der Geschäftsführer eine angemessene Beitragsbelastung in der LUV und eine Stärkung der innerlandwirtschaftlichen Solidarität. Die Solidarität soll nach den Worten Stüwes durch eine partielle Lastenverteilung erreicht werden. Danach solle jede LBG Rentenlasten in einem Umfang tragen, als hätte die gegenwärtige Risikostruktur bereits in der Vergangenheit bestanden. Nur soweit die Rentenlasten einer LBG die Neurenten übersteigen, würden sie von allen LBG unter Berücksichtigung von deren Leistungsfähigkeit gemeinsam getragen. Die Präventionsarbeit einer LBG zur Verhütung von Arbeitsunfällen werde auch künftig honoriert, da die Neurenten von jeder LBG allein zu finanzieren seien.

Als großen Erfolg wertet Stüwe die Abfindungsaktion für Kleinrenten in der LUV. Etwa 75 Mio. Euro an jährlichen Rentenleistungen seien dadurch „herausgekauft“ worden. Damit sinke das jährliche Rentenvolumen von derzeit noch rund 403 Mio. Euro pro Jahr auf rund 330 Mio Euro, mit weiter rückläufiger Tendenz. Durch die Veränderungen im Leistungsrecht der LUV würden zudem weniger Neurenten zu zahlen sein. age