Urteilen über Dinge, die aus dem Leben geboren sind
Auftaktseminar für ehrenamtliche Richter der Landwirtschaft
Vorige Woche fand zum ersten Mal in Hessen ein Seminar für ehrenamtliÂche Richter der Landwirtschaft in Friedrichsdorf statt. Mit rund 30 TeilÂnehmern war das InteresÂse an der Auftaktveranstaltung hoch.
Foto: Moennig
Auf geÂrechÂte UrÂteilsÂspreÂchung setze jeder LandÂwirt: „Vor Gericht entscheidet nicht der Bauch, sondern das besÂseÂÂre ArÂÂÂguÂment“, umriss der HBV-PräsiÂdent das Ziel dieses Seminars für die ehÂrenÂÂamtÂliÂchen Richter der LandÂwirtÂÂschaft. Um dies bestmögÂlich zu erÂreichen, könnten FortÂbilÂdungsÂÂverÂanÂstaltungen wie diese einen großen Beitrag leisten.
Auf Augenhöhe mit Berufsrichter
Zum einen ging es in dem SeÂmiÂÂÂÂÂnar in Friedrichsdorf darum, über das ReÂgleÂment zur GerichtsÂbarkeit, wie beispielsweise die Berufung zum ehrenÂÂamtÂlichen Richter der Landwirtschaft, zu informieren. Zum anderen wurden mit den geladenen Experten aktuelle Fälle von EntscheiÂdunÂgen aus der GerichtsÂpraÂxis erÂörÂtert. „EhÂrenÂamtliche Richter üben das Richteramt im vollen UmÂfang und mit gleichem StimmÂÂrecht wie die Berufsrichter aus“, meinte Dr. Seyderhelm, der einen Ãœberblick zu den GeÂrichtsÂbarÂkeiÂten gab sowie über die Stellung des Schöffen in unseÂrem GeÂrichtssysÂtem sprach. In HesÂsen gebe es neben dem OberÂlanÂdesÂgericht in FrankÂfurt 46 AmtsÂgeÂrichÂte mit LandwirtschaftsÂabteilungen. Amtsgerichte sowie die Mehrzahl der anderen Gerichte seien mit jeweils einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.
Wie wird man nun Schöffe? Dazu werde in der Regel eine VorÂschlagsÂÂliste vom GeÂbietsÂagrarÂausschuss beziehungsweise vom berufständiÂschen Verband erstellt. Die vorgeschlagenen PerÂsonen sollten zwischen 25 und 69 Jahren alt sein. Die Liste werde über die jeweilige GeÂmeinÂde an das Gericht beziehungsweise über das LandwirtÂschaftsÂamt an das Oberlandesgericht gereicht. Wer als Schöffe gewählt worden sei, könne dieses Ehrenamt in der Regel nicht ausschlagen.
Die ehrenamtlichen Richter werÂden auf die Dauer von fünf Jahren berufen, eine wiederholte BeÂrufung ist möglich. Welcher ehrenamtliche RichÂter für welchen Fall herÂanÂgeÂzogen werde, entÂscheiÂde die Gerichtskammer. Der Schöffe habe die vollen Rechte – wie zum Beispiel: AktenÂeinsicht und Verhandlungsführung – und ebenso Pflichten wie ein Berufsrichter. So ist er zum BeiÂspiel zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet, das heißt er soll über den Inhalt von BeratunÂgen Schweigen bewahren. Zu den wichtigsten Aufgaben des ehrenamtlichen Richters gehöre, den BeÂrufsÂrichter als den Vorsitzenden RichÂter bei rechtlichen AnÂgeÂÂleÂgenheiten über fachspezifiÂsche Fragen, so über AbÂläufe in der landÂÂwirtÂschaftÂliÂchen Praxis, aufzuklären. „Sie entscheiÂden über SachverÂhalte, die aus dem Leben geboren sind“, konstatiert SeyÂderÂhelm. Die ehrenamtlichen Richter würden zu den Sitzungen nach der Reihenfolge der Liste herangezogen, die der Vorsitzende des Gerichts vor Beginn eines neuen GeÂschäftsÂjahres aufgestellt habe, erläuterte die Direktorin des AmtsÂÂgerichtes Schlüchtern, Karin Lang. Beispielsweise würde bei der Besetzung im Amtsgericht für eine Verhandlung in Pachtsachen darauf geachtet, dass einer der zwei ehrenamtliÂchen Richter überwiegend PächÂter der andere überwiegend Verpächter sei.
Hessens Landwirte haben im Mittel rund zwei Drittel ihrer WirtÂschaftsfläche gepachtet. Juristische BesonderheiÂten in Bezug auf Abschluss und Beendigung (wie KünÂdigungsÂklauÂseln) von landwirtschaftliÂchen Pachtverträgen erläuterte daher Rechtsanwalt Karl-Heinz Armbrust. Moe