Örtlich starkes Auftreten des Rapsglanzkäfers

Aktuelle Maßnahmen im Rapsanbau

Blüten, die sich erst nach dem Pyrethroid-Einsatz öffnen, sind nicht mehr geschützt.

Foto: agrar-press

Die Temperatur hat seit dem 1. April kontinuierlich zugenommen und zu starkem Käferzuflug in den Gelbschalen geführt. Die Behandlungen gegen die Rüsselkäfer sollten durchgeführt sein. Wenn nicht, ist dies umgehend nachzuholen. In Mittel- und Nordhessen wird in der 15. Woche die Schossphase erreicht. Bei weiterhin mildem Wetter bestehen dann gute Bedingungen, um den Wachstumsregler bei etwa 30 cm Wuchshöhe einzusetzen.

Sind noch Insektizide auszubringen, ist bei moderatem Auftreten des Rapsglanzkäfers aus Resistenzgründen Trebon 30 EC (B 1 Auflage) oder Talstar 8 SC anzuwenden. Als Wachstumsregler Folicur oder Caramba mit 0,5 bis 0,8 l /ha bei 20 bis 30 cm Wuchshöhe.

Nur benetztes Gewebe ist geschützt

In einigen Regionen wird derzeit starker Zuflug des Rapsglanzkäfers beobachtet. Wenn zum Zeitpunkt behandelt wird, an dem die Knospen von Hüllblättern umschlossen sind, können Kontaktmittel wie Talstar und Trebon nicht auf die Knospen gelangen. Liegen die Knospen dann 1 bis 2 Tage später frei, sind sie ungeschützt; fliegen neue Rapsglanzkäfer die Knospe an, überleben und es wird der Eindruck erweckt, dass diese Pyrethroide nicht mehr wirken. In diesen Fällen ist eine weitere Behandlung erforderlich.

Die Wirkung von Pyrethroiden (Kontaktmitteln) kann nur zum Tragen kommen, wenn das zu schützende Pflanzengewebe (die Knospen) ausreichend benetzt wird. Da derzeit warme Temperaturen vorherrschen und man in Rapsbeständen nicht ausschließen kann, dass ein Teil der Knospen noch verhüllt ist, kann bei Starkbefall mit Rapsglanzkäfern das eher systemisch wirkende Biscaya eingesetzt werden.

Bei Kombinationspräparaten volle Aufwandmenge anwenden

Nur wenn noch Rüssler bekämpft werden müssen, ist eine Mischung aus Pyrethroid und Biscaya zu empfehlen. Hierbei ist bei beiden Kombinationspräparaten die volle Aufwandmenge anzuwenden. Biscaya darf in der Rapsvegetationsperiode insgesamt nur zweimal angewendet werden. Rp Gießen, Pflanzenschutzdienst