Liberalisierung von Verpackungsgrößen umstritten

Seit dieser Woche ist die Ernährungsindustrie in Deutschland bei einer Vielzahl von Lebensmitteln nicht mehr an konkrete Verpackungsgrößen gebunden. Das ergibt sich aus der sechsten Verordnung zur Än­de­rung der Fertigpackungsverordnung, die am 11. April in Kraft trat. Während beispielsweise Milch bis­her in den Füllmengenbereichen von 0,5 l bis 1 l nur in Fertigpackungen mit einem halben, dreiviertel oder einem Liter abgegeben werden durfte, entfallen solche Vorgaben nun. Das gilt nicht nur für Milch, sondern auch für weitere Lebensmittel wie Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker und Scho­ko­la­de. Bei Wein, Sekt und Spirituosen bleiben die festen Füllmengen hingegen erhalten. Mit der Än­derung der Fertigpackungsverordnung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg kritisierte die Liberalisierung und sprach von einer EU-Lizenz zum Mogeln. „Auch bei viel ge­kauften Le­bensmitteln werden die Verbraucher künftig mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht ge­führt werden“, befürchtet Armin Valet von der VZ. Die Masche, geringere Füllmenge bei gleichem Preis, werde schon jetzt bei vielen Produkten angewendet, etwa bei Süßigkeiten, Säuglings­nahrung und Frühstückscerealien. Nur anhand des erhöhten Grundpreises könnten Ver­braucher den An­bietern auf die Schliche kommen. Der Packungspreis sei letztendlich für Preisvergleiche uninteressant. Doch werde der Grundpreis vom Handel nur unzureichend ausgezeichnet. Dem hielt eine Spreche­rin des Bundes für Le­bens­mittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) entgegen, es drohe kein Preischaos. Die jetzige Re­gelung erfasse ohnehin nur wenige Produkte, die übriggeblieben seien. Eine überflüssig gewordene Re­gelung werde abgeschafft. Mit Mengen-, Preis- und Grundpreisangabe hält der BLL die Voraussetzungen für Transparenz im Handel gegeben. age