Liberalisierung von Verpackungsgrößen umstritten
Seit dieser Woche ist die Ernährungsindustrie in Deutschland bei einer Vielzahl von Lebensmitteln nicht mehr an konkrete Verpackungsgrößen gebunden. Das ergibt sich aus der sechsten Verordnung zur ÄnÂdeÂrung der Fertigpackungsverordnung, die am 11. April in Kraft trat. Während beispielsweise Milch bisÂher in den Füllmengenbereichen von 0,5 l bis 1 l nur in Fertigpackungen mit einem halben, dreiviertel oder einem Liter abgegeben werden durfte, entfallen solche Vorgaben nun. Das gilt nicht nur für Milch, sondern auch für weitere Lebensmittel wie Wasser, Limonade, Fruchtsäfte, Zucker und SchoÂkoÂlaÂde. Bei Wein, Sekt und Spirituosen bleiben die festen Füllmengen hingegen erhalten. Mit der ÄnÂderung der Fertigpackungsverordnung wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg kritisierte die Liberalisierung und sprach von einer EU-Lizenz zum Mogeln. „Auch bei viel geÂkauften LeÂbensmitteln werden die Verbraucher künftig mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht geÂführt werden“, befürchtet Armin Valet von der VZ. Die Masche, geringere Füllmenge bei gleichem Preis, werde schon jetzt bei vielen Produkten angewendet, etwa bei Süßigkeiten, SäuglingsÂnahrung und Frühstückscerealien. Nur anhand des erhöhten Grundpreises könnten VerÂbraucher den AnÂbietern auf die Schliche kommen. Der Packungspreis sei letztendlich für Preisvergleiche uninteressant. Doch werde der Grundpreis vom Handel nur unzureichend ausgezeichnet. Dem hielt eine SprecheÂrin des Bundes für LeÂbensÂmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) entgegen, es drohe kein Preischaos. Die jetzige ReÂgelung erfasse ohnehin nur wenige Produkte, die übriggeblieben seien. Eine überflüssig gewordene ReÂgelung werde abgeschafft. Mit Mengen-, Preis- und Grundpreisangabe hält der BLL die Voraussetzungen für Transparenz im Handel gegeben. age